Zunächst lebte der 36-Jährige mit seiner 30-jährigen Frau und den beiden Kindern als Flüchtlinge im Raum Bremen, bevor sie von den Behörden dem Main-Kinzig-Kreis zugewiesen wurden. Hier erhielten sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den kommenden Jahren insgesamt einen Betrag von rund 97.000 Euro als staatliche Leistungen.
Als sie im Jahr 2018 einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels stellen mussten, flog der Schwindel dann im Jahr 2019 auf. Und die Staatsanwaltschaft startete Ermittlungen gegen das Ehepaar wegen Betruges und falscher Angaben. So mussten sich die Beiden nun vor dem Schöffengericht Gelnhausen verantworten. Dort räumten sie die falschen Angaben bei der Ausländerbehörde ein. Sie selbst erklärten, dass sie aus der Türkei stammen. Allerdings haben sie bislang keine gültigen Papiere von dort und bekommen sie offenbar auch nicht ausgehändigt. Und weil sie keine Unterlagen beschaffen können, sind sie derzeit in Deutschland geduldet.
Letztlich wurden sie vor dem Schöffengericht Gelnhausen vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. Da ihnen auch sonst staatliche Leistungen zugestanden hätten, war nicht konkret zu beziffern, welchen Geldbetrag sie ungerechtfertigt erhalten hatten.
Verurteilt wurden sie allerdings wegen der falschen Angaben in den Antragsformularen. Der Mann wurde zur Zahlung einer Geldstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) verpflichtet, die Ehefrau zu 900 Euro (90 Tagessätze zu 10 Euro). / hd



