TPL_VORSPRUNG_SKIP_NAV
Keiler Bier

"Big Problem on my Card": LKW-Fahrer fährt (fast) ohne Pause durch

"Big Problem on my Card": LKW-Fahrer fährt (fast) ohne Pause durch

Am Montagvormittag staunten Beamte der Verkehrsinspektion nicht schlecht, als sie auf der Autobahn 3 in Fahrtrichtung Frankfurt, kurz vor der Tank- und Rastanlage Weiskirchen Nord, im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle einen LKW mit Anhänger einer türkischen Spedition anhielten. Der 35-jährige Fahrer wirkte sichtlich erschöpft, als er auf Englisch erklärte: "I have a big problem on my card." Und tatsächlich - ein Blick in die Fahrerkarte zeigte: ein ernstes Problem, das schnell auch gefährlich werden kann.

Innerhalb von weniger als 48 Stunden hatte der Fahrer insgesamt 23 Stunden und 25 Minuten hinter dem Steuer verbracht. Die längste Pause betrug gerade einmal fünf Stunden - deutlich zu kurz, um den gesetzlichen Ruhezeiten zu entsprechen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ordneten eine Ruhezeit bis zum Folgetag (Dienstag) um 9 Uhr an. Während der Fahrer die vorgeschriebene Erholungspause einlegte, wurde gegen das Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 6.480 Euro und gegen den Fahrer selbst eines von 2.160 Euro verhängt.

Nach Ablauf der Ruhezeit durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.

Hintergrund:

Berufskraftfahrer, die gewerblich Personen oder Güter befördern, haben eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Die hohe Verkehrsdichte und harter Wettbewerb führen schnell zu Übermüdung. Zum Schutz der Fahrerinnen und Fahrer und anderen Verkehrsteilnehmer hat der Gesetzgeber Lenk- und Ruhezeiten festgelegt. Nach den geltenden Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Daher dürfen sie täglich maximal neun Stunden (in Ausnahmefällen zehn Stunden) am Steuer verbringen. Die tägliche Ruhezeit muss grundsätzlich mindestens elf Stunden betragen, um ausreichend Erholung sicherzustellen. Lenk- und Ruhezeiten gelten nur für gewerbliche Fahrten. Die Missachtung dieser Regeln erhöht nicht nur das Risiko von Unfällen erheblich, sondern gefährdet auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Artikel teilen: Teilen Tweeten Teilen
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de

Kommentare

0
Hätteesgernschönhier
11 monate vor
Der arme Kerl. Aber noch ärmer wäre gewesen, es wäre was passiert. Vielleicht anderen, vielleicht ihm. Er wäre nicht der erste, der einem auffährt.
Gefällt mir 1 Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Kommentar melden
2
Old white man
11 monate vor
Der arme Kerl. Für den Fahrer dürfte dje Strafe erheblich sein. Das sind ca 2 Monatsgehälter für ihn.

Erst wenn die Strafen für den Spediteur signifikant ähnlich hoch werden, also Beschlagnahme von LKW, Ladung und Versteigerung des gesamten Gutes gehen auch die Auftraggeber evtl. einen anderen Weg.
Gefällt mir 23 Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Kommentar melden
0
Harm
11 monate vor
Ladung Beschlagnahme?
Die Ladung ist nicht Eigentum der Spedition Herr Old With Man.
Was wäre wenn sie z.B.ein Umzugsunternehmen beauftragen ihre Möbel zu verbringen und diese werden beschlagnahmt weil die Spedition gegen Gesetze verstößt?Dann würden sie zurecht klagen.
Gefällt mir 14 Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Kommentar melden
Zeig dein Herz und spendiere der Redaktion einen Kaffee! Jede Unterstützung hilft uns, weiterhin unabhängig aus der Region zu berichten.
☕ Kaffee spendieren
Interkulturelle Wochen im Main-Kinzig-Kreis