Innerhalb von weniger als 48 Stunden hatte der Fahrer insgesamt 23 Stunden und 25 Minuten hinter dem Steuer verbracht. Die längste Pause betrug gerade einmal fünf Stunden - deutlich zu kurz, um den gesetzlichen Ruhezeiten zu entsprechen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ordneten eine Ruhezeit bis zum Folgetag (Dienstag) um 9 Uhr an. Während der Fahrer die vorgeschriebene Erholungspause einlegte, wurde gegen das Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 6.480 Euro und gegen den Fahrer selbst eines von 2.160 Euro verhängt.
Nach Ablauf der Ruhezeit durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
Hintergrund:
Berufskraftfahrer, die gewerblich Personen oder Güter befördern, haben eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Die hohe Verkehrsdichte und harter Wettbewerb führen schnell zu Übermüdung. Zum Schutz der Fahrerinnen und Fahrer und anderen Verkehrsteilnehmer hat der Gesetzgeber Lenk- und Ruhezeiten festgelegt. Nach den geltenden Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Daher dürfen sie täglich maximal neun Stunden (in Ausnahmefällen zehn Stunden) am Steuer verbringen. Die tägliche Ruhezeit muss grundsätzlich mindestens elf Stunden betragen, um ausreichend Erholung sicherzustellen. Lenk- und Ruhezeiten gelten nur für gewerbliche Fahrten. Die Missachtung dieser Regeln erhöht nicht nur das Risiko von Unfällen erheblich, sondern gefährdet auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.



Die Ladung ist nicht Eigentum der Spedition Herr Old With Man.
Was wäre wenn sie z.B.ein Umzugsunternehmen beauftragen ihre Möbel zu verbringen und diese werden beschlagnahmt weil die Spedition gegen Gesetze verstößt?Dann würden sie zurecht klagen.