Der Fall vor dem Amtsgericht Hanau: Eine Mieterin schüttete zwei Mal aus ihrem Fenster einen Eimer Wasser auf den Hof und traf dabei ihre Vermieterin, die "klitschnass" wurde und gemäß Aussage eines Zeugen aussah, als hätte sie an einer "Ice-Bucket-Challenge" teilgenommen. Zuvor hatte es zwischen beiden Parteien Streit um das Umstellen eines Fahrrades gegeben. Die Vermieterin sprach die fristlose Kündigung aus. Doch die Mieterin wies darauf hin, sie habe keine direkte Absicht gehabt, die Geschädigte mit dem Wasserschwall zu treffen.
Das Urteil: Es handle sich um eine nachhaltige Hausfriedensstörung, beschied das Amtsgericht. Man müsse zumindest davon ausgehen, dass es die Mieterin bei ihrer Aktion billigend in Kauf genommen habe, die Vermieterin mit Wasser zu übergießen. Es habe keiner vorherigen Abmahnung bedurft, um die fristlose Kündigung auszusprechen.


