Die überbreiten, überlangen und übergewichtigen Sattelzüge transportierten jeweils Muldenkipper für den Bergwerksbetrieb. Bei der Überprüfung der Genehmigungsunterlagen stellten die Beamten fest, dass eine Fahrt im Konvoi den Transportfahrzeugen ausdrücklich untersagt war. Die entsprechende Auflage soll insbesondere verhindern, dass Brückenbauwerke durch mehrere Schwertransporte gleichzeitig belastet werden und unnötige Einschränkungen des Verkehrsflusses entstehen. Nach bisherigen Erkenntnissen ließ die verantwortliche Transportfirma dennoch beide Tieflader gemeinsam und lediglich mit einem statt der erforderlichen zwei Begleitfahrzeuge fahren. Da hierdurch Kosten für ein zusätzliches Begleitfahrzeug eingespart worden sein sollen, leiteten die Beamten gegen den Frachtführer ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung ein. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von über 1.600 Euro wurde erhoben. Die Weiterfahrt in der festgestellten Konstellation wurde in der Folge untersagt.
Eine weitere Streife führte zeitgleich im Dienstgebiet mehrere Fahrzeug- und Personenkontrollen durch. Dabei stellten die Beamten zunächst bei einem spanischen Fahrzeug einen Verstoß gegen kraftfahrzeugsteuerrechtliche Vorschriften fest. Zudem ergab sich bei einem deutschen Fahrzeug der Verdacht der Urkundenfälschung: Die HU-Plakette an diesem Wagen war um 180 Grad verdreht angebracht beziehungsweise mutmaßlich manipuliert worden. Dadurch entstand der Eindruck, dass die Hauptuntersuchung erst sechs Monate später fällig sei als tatsächlich vorgeschrieben.
Bei einem weiteren Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen stellten die Einsatzkräfte fest, dass dieses bereits außer Betrieb gesetzt worden war. Die Beamten fertigten diesbezüglich eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs.
Bildquelle: Polizeipräsidium Südosthessen




