Aufgrund dieses Ereignisses wurde von einem Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 1. August 2024 Gebrauch gemacht, mit dem die Regierung eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme (d.h. Tötung) eines Wolfes erteilt hat. In der auf das jüngste Rissereignis folgenden Nacht wurde in der Hohen Rhön auf der Grundlage dieses Bescheides ein weiblicher Wolf erlegt.
Der Bescheid der Regierung von Unterfranken wurde erlassen, da es im Zeitraum vom 3. Juni 2024 bis 25. Juli 2024 zu einer Reihe von Übergriffen auf durch mit Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Weidetiere gekommen war. Die Übergriffe konnten mittels Genanalyse vor allem einer Wölfin mit dem genetischen Kürzel GW3092f zugeordnet werden. Eine Vielzahl weiterer Rissereignisse seit dem 2. August 2023 sind ebenfalls auf diese Wölfin zurückzuführen. Ob es sich bei dem erlegten Tier um die Wölfin GW3092f handelt, wird derzeit mittels Genanalyse geklärt. Ergebnisse hierzu werden im Laufe der nächsten Woche erwartet.



sehr wahrscheinlich sitzen sie abends gemütlich mit einer Tüte Chips auf dem Sofa und haben keine Vorstellung, wie genau denn ein privater Tierhalter seine Tiere vor dem Wolf schützen soll... die erste Litze 20 cm über dem Boden. Glauben sie, hier im Spessart ist es möglich ein Grundstück von 2 ha Land mit allen Unebenheiten gleichmässig einzuzäunen? Glauben sie, wir privaten Tierhalter haben mal eben 10.000 Euro in der Portokasse um gegen dieses Raubtier die gewünschten Zäune aufzurüsten ? Machen sie sich doch mal schlau über welche Zäune Wölfe springen oder klettern, ehe sie solche Aussagen tätigen.
Wir Tierhalter bangen täglich um unsere Tiere und hoffen, dass die Politik schnellstmöglich reagiert und der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird.