Das Gericht sieht in der Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur stadtweiten Ladenöffnung an diesem Tag keine rechtlichen Bedenken. Aus Anlass der Messen Christmasworld, Creativeworld und Paperworld können demnach Gewerbetreibende stadtweit ihre Geschäfte in der Zeit von 13 – 19 Uhr öffnen. Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich 4 Sonn- oder Feiertagen freizugeben. Nach Ansicht des Gerichts besitzen die zugrundeliegenden Messen alleine schon ein beachtliches Eigengewicht, um auch ohne Sonntagsöffnung für Besucherinnen und Besucher interessant zu sein. Ein Verstoß gegen die Zweckbindung, die das Hessische Ladenöffnungsgesetzt zwingend vorschreibe, sei somit, entgegen der Ansicht von Ver.di, nicht zu erkennen.
Ordnungsdezernent Markus Frank zeigt sich erfreut, dass das Verwaltungsgericht ausdrücklich die Auffassung der Stadt bestätigt: „Frankfurt am Main ist eine kundenfreundliche Einkaufsstadt Die Stärkung des Einzelhandels, auch durch eine sinnvolle Terminierung von verkaufsoffenen Sonn-/Feiertagen, dient dem Wirtschaftsstandort Rhein-Main. Natürlich berücksichtigen wir bei der Auswahl dieser Tage, dass sie in Zusammenhang mit überregionalen Festen oder Märken stehen. Die Einhaltung der Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes, und damit letztlich die Belange aller betroffenen Beschäftigten, stehen bei unseren Überlegungen immer an oberster Stelle.“



