Die Überprüfung ergab, dass die Person von der Staatsanwaltschaft Gießen und der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Markengesetz mit insgesamt drei Haftbefehlen gesucht wird.
Die Person muss eine Freiheitsstrafe von 663Tagen verbüßen und wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim eingeliefert.



