Die weiteren Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht, sodass auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten erließ. Im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung konnten weitere Beweismittel aufgefunden werden, weshalb der Beschuldigte festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt wurde.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main am 10. April 2026 Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags gegen den 20-jährigen Beschuldigten und ordnete die Untersuchungshaft an.



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