Ausrichtender Verein ist die SKG Mittelgründau. Für die Kreisvereine ist diese Veranstaltung eine Pflichtversammlung, zu der mindestens eine bevollmächtigte Vertreterin / bevollmächtigter Vertreter zu entsenden ist. Das Stimmrecht ist in § 50(2) der Satzung des Hessischen Fußball-Verbands geregelt. Die Stimmzahl richtet sich nach der Bestandserhebung per 01.01.16.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Grußworte der Gäste
4. Ehrungen
5. Feststellung der Beschlussfähigkeit
6. Anträge auf Änderung der Satzung und der Ordnungen
7. Entgegennahme und Aussprache zu den Berichten der Mitglieder des Kreisfußballausschusses
8. Wahl eines Wahlleiters und des Wahlausschusses
9. Entlastung des Kreisfußballausschusses
10. Wahl der Mitglieder des Kreisfußballausschusses mit Ausnahme der Kreisjugendwartin und des Kreisschiedsrichterobmannes
a. Kreisfußballwart
b. Stellvertreter und Kassenwart
c. Referentin für Frauenfußball
d. Kreispressewart
e. Referent für Freizeit- und Breitensport
f. Koordinator für Qualifizierung
g. Kreisehrenamtsbeauftragter
h. Kreisadministrator
11. Bestätigung des Kreisschiedsrichterausschusses und des Kreisjugendausschusses
12. Wahl des Vorsitzenden und der Mitglieder des Kreissportgerichts, mit Ausnahme des Jugendvertreters
13. Wahl der Mitglieder für das Regionalsportgericht
14. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für den Verbandstag
15. Ortswahl des nächsten Kreisfußballtages 2020
16. sonstige Anträge
17. Verschiedenes
Anträge zu den Punkten 6 und 16 sind bis spätestens 16.03.2016 in schriftlicher Form mit Begründung beim Kreisfußballwart einzureichen.



