Politischer Dauerstreit um den "Mittlauer Weg" nervt

Leserbriefe
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VORSPRUNG-Leser Peter Koch, der bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in Gelnhausen für die neue Wählergemeinschaft "Gelnhausen plus" kandidiert, kommentiert in seinem Leserbrief die Entwicklung des Neubaugebietes "Mittlauer Weg" im Stadtteil Meerholz.



"Nach Wochen der Negativschlagzeilen für die Stadt Gelnhausen, besonders zum Baugebiet 'Mittlauer Weg', ist die Nachricht über die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft gegen Stolz, Glöckner und Co ein Lichtblick. Diese Entscheidung kann ein erster richtungsweisender Schritt auf dem Weg zurück zu einer sachbezogenen, lösungsorientierten und seriösen Stadtpolitik nach der Kommunalwahl sein. Keiner der jetzigen oder früheren städtischen Entscheidungsträger hat es verdient völlig ungerechtfertigt und menschenverachtend als Straftäter abgestempelt zu werden. Ungeachtet dessen ist auch die Forderung auf Prüfung von Regressansprüchen gegen diese Personen unseriös und populistisch.

Die überwiegende Mehrheit der Gelnhäuser Bürger fühlt sich durch den politischen Dauerstreit um den 'Mittlauer Weg' nur noch genervt und die Außendarstellung der Stadt über die Stadtgrenzen hinaus ist verheerend! Ziel muss zukünftig sein, den herausragenden positiven Aspekt, eines der größten Baugebiete der näheren Umgebung für circa 150 Familien geschaffen zu haben, auch entsprechend öffentlich zu kommunizieren und endlich die Provinzposse um den Grünflächenverkauf zu beenden.

Folgende Fakten und Schlussfolgerungen möchte ich aus baurechtlicher Sicht aufzeigen:

- Definitiv liegt durch den Verkauf der Grünflächen ein formaler Verstoß gegen die Festsetzungen des Bebauungsplan vor und man kann sicher geteilter Meinung darüber sein, ob es klug war die Grünflächen in private Hände zu geben, aber

- Die von der Stadt gewählte Verfahrensweise ist seit Jahrzehnten in einer Vielzahl von Kommunen deutschlandweit gängige Verwaltungspraxis. In keiner anderen Kommune hat dies meines Wissens nach jemals öffentlich ein derart hohes Streitpotenzial ausgelöst.

- Die Behauptung, insbesondere seitens CDU und BFG sowie auch teilweise der Presseberichterstattung, es handle sich um einen Gelnhäuser Skandal, trifft keinesfalls zu. Man kann umgangssprachlich von einem „Kavaliersdelikt“ sprechen, auch wenn der Begriff juristisch nicht existiert.

- Die privatrechtlichen Kaufverträge der Stadt mit den Käufern sind auch rechtmäßig und haben somit Bestand, sofern keine einvernehmliche Aufhebung erfolgt.

- Die Grünflächen wurden auch nicht weit unter Wert verkauft, da diese selbst nach einer Grundstücksvereinigung nie für eine zusätzliche Wohnhauserweiterung zur Verfügung stehen. Warum sollte dann ein Grundstückspreis von 220.-€/qm für eine Gartenfläche gerechtfertigt sein? Dies wäre in kleinster Weise gerechtfertigt gewesen!"

Peter Koch
Gelnhausen

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