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Fragenkatalog zum geplanten Rechenzentrum in Birstein

Fragenkatalog zum geplanten Rechenzentrum in Birstein

In einem Offene Brief an Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gemeindevertretung und Mitglieder der Arbeitsgruppe stellt VORSPRUNG-Leser Steffen Ganz Fragen zum geplanten Rechenzentrum in Birstein und wartet nun auf Antworten.

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"Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindevorstands, der Gemeindevertretung und der Arbeitsgruppe, mit großem Interesse, aber auch mit Sorge verfolge ich die Planungen zur Errichtung eines Rechenzentrums in Birstein. Angesichts der erheblichen Auswirkungen eines solchen Vorhabens auf Energieversorgung, Infrastruktur, Gemeindefinanzen, Brandschutz, Sicherheit, Umwelt und Gesundheit bitte ich darum, die nachfolgenden Fragen transparent und nachvollziehbar zu beantworten und – soweit rechtlich möglich – verbindlich im städtebaulichen Vertrag oder in begleitenden Vereinbarungen zu regeln.

1. Begrenzung der Rechenzentrumsklassifizierung auf Tier 3
Nach meinem Verständnis sollte für das geplante Rechenzentrum vertraglich eindeutig festgelegt werden, dass maximal eine Auslegung nach Tier 3 erfolgt. Nach der Definition bedeutet Tier 3 „concurrently maintainable“, also wartbar ohne Betriebsunterbrechung; Tier 4 geht darüber hinaus und verlangt Fehlertoleranz mit vollständig duplizierten Versorgungspfaden.
• Ist vorgesehen, im städtebaulichen Vertrag oder in einer anderen verbindlichen Vereinbarung ausdrücklich festzuschreiben, dass das Rechenzentrum höchstens nach Tier 3 geplant, errichtet und betrieben werden darf?
• Falls eine Auslegung oder spätere Nachrüstung auf Tier 4 möglich bleiben soll: Aus welchen Gründen hält die Gemeinde dies für erforderlich?
• Wie wird verhindert, dass über eine zunächst offen formulierte Vertragsgestaltung später eine technisch, energetisch und baulich weitergehende Tier-4-Struktur realisiert wird?
• Wird die Gemeinde darauf bestehen, dass nicht nur mit einem Tier-Level geworben wird, sondern dass die tatsächlich geplante Topologie, Redundanz und Zertifizierungsabsicht offengelegt werden?

Aus kommunaler Sicht erscheinen bei einer möglichen Tier-4-Zulassung mehrere negative Aspekte prüfbedürftig: Tier 4 erfordert typischerweise eine umfassendere Redundanz, mehr Technikflächen, mehr Komponenten, höhere Investitions- und Betriebskosten sowie tendenziell einen höheren Ressourcen- und Energieeinsatz. Fachbeiträge beschreiben gegenüber Tier 3 regelmäßig deutliche Kostenaufschläge und einen erheblich höheren technischen Aufwand. Damit können auch zusätzliche Belastungen durch größere Anlagen der Stromverteilung, Kühlung und Notfallversorgung verbunden sein.

2. Stromversorgung durch Windkraft, Netzanschluss und Redundanz
Öffentlich wurde berichtet, dass der in Birstein genehmigte Windpark mit zwölf Anlagen und einer Gesamtleistung von über 86 MW zu den leistungsstärksten Vorhaben in Hessen zählt und unter anderem von der OVAG mitbetrieben werden soll. Gleichzeitig wurde für das Rechenzentrumsprojekt eine IT-Leistung von rund 200 MW genannt. Daraus ergeben sich aus meiner Sicht grundlegende Fragen zur tatsächlichen Versorgungssicherheit, zum Netzanschluss und zur technischen Realisierbarkeit.
• Wie soll das Rechenzentrum mit Strom aus dem Windpark versorgt werden, wenn die Einspeisung über das Umspannwerk in Ortenberg-Lißberg erfolgt und die installierte Windparkleistung deutlich unter der öffentlich genannten Rechenzentrumsleistung liegt?
• Handelt es sich bei der angekündigten Versorgung durch Windkraft um eine physische Direktversorgung, um eine bilanzielle Zuordnung über Stromlieferverträge oder lediglich um ein allgemeines Vermarktungsmodell?
• Welche gesicherte Anschlussleistung ist für das Rechenzentrum tatsächlich vorgesehen, und bei welcher Netzebene soll der Anschluss erfolgen?
• Welche Redundanzanforderungen ergeben sich aus der gewählten Tier-Klassifizierung für die externe Stromversorgung, die Transformatoren, die Mittel- und Niederspannungsverteilung sowie die USV- und Notstromsysteme?
• Ist eine doppelte Netzeinspeisung aus voneinander unabhängigen Richtungen vorgesehen, und falls ja: über welche Trassen und Umspannwerke?
Für große Rechenzentren ist ein Anschluss an die Hochspannungsebene regelmäßig ein zentrales Planungsthema. Fachinformationen zum 110-kV-Netz weisen darauf hin, dass Planungen an der (n-1)-Sicherheit auszurichten sind; zudem sind bei großen Lasten in der Praxis Umspannwerke und Transformatoren in redundanter Struktur erforderlich. Für Rechenzentren wird in Fachbeiträgen beschrieben, dass der Versorgungsweg regelmäßig vom 110-kV-Netz über Transformatoren auf Mittelspannung und anschließend weiter auf Niederspannung geführt wird.
• Ist für das Vorhaben ein direkter oder indirekter 110-kV-Anschluss erforderlich?
• Welche Anzahl an Transformatoren ist vorgesehen, welche Leistung sollen diese haben und wie wird deren Redundanz ausgelegt?
• Wer trägt die Kosten für erforderliche Umspannwerks-, Leitungs- und Transformatorenerweiterungen: der Investor, der Netzbetreiber oder mittelbar die Allgemeinheit?
• Gibt es bereits belastbare Aussagen des zuständigen Netzbetreibers zur Verfügbarkeit der benötigten Anschlusskapazität und zum erforderlichen Netzausbau?

3. Gaskraftwerk, Gaszuleitung und Anforderungen an den Brandschutz
Weiter wurde öffentlich dargestellt, dass rund 40 % des Strombedarfs über ein am Rechenzentrum zu errichtendes Gaskraftwerk bereitgestellt werden sollen. Wenn dies zutrifft, wirft dies erhebliche Fragen zur Gasversorgung, zur technischen Sicherheit und zu den Folgen für den örtlichen Brandschutz auf. Zugleich zeigen aktuelle Richtlinien, dass an Rechenzentren selbst bereits erhöhte brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden; dies gilt umso mehr, wenn zusätzlich eine gasbetriebene Energieerzeugungsanlage Teil des Projekts ist.
• Ist eine neue Gaszuleitung aus Richtung Wächtersbach geplant, und wenn ja: über welche Trasse, mit welchen Eingriffen in Natur, Straßenraum und private Grundstücke?
• Welche Leistung soll das Gaskraftwerk haben, welche Technologie, ist vorgesehen und wie hoch sind der Gasbedarf sowie die Emissionen im Regel- und Störfall?
• Ist das Gaskraftwerk nur als Übergangslösung geplant, oder soll es dauerhaft ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung bleiben? Falls es dauerhaft vorgesehen ist: Wie will man auf eine in naher Zukunft möglicherweise auftretende Gasmangellage reagieren?
• Welche zusätzlichen Gefahren ergeben sich aus dem Zusammenspiel von Rechenzentrum, Hochspannungsanschluss, USV-Anlagen, Batterien und Gaskraftwerk?
Die pauschale Aussage, „das Brandschutzkonzept werde umgesetzt“, reicht aus meiner Sicht nicht aus. Erforderlich ist eine nachvollziehbare Darstellung, welche konkreten zusätzlichen Anforderungen auf die örtliche Feuerwehr zukommen. Relevante Regelwerke und Fachinformationen betreffen unter anderem Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Alarmierung, Evakuierung, den Einsatz bei Löschgasen sowie technische Anschlussbedingungen der Feuerwehr.
• Welche zusätzlichen Fahrzeuge, Spezialgeräte, Löschmittel, Messgeräte, Schutzausrüstungen, Schulungen und personellen Kapazitäten wären für die Feuerwehr wegen des Rechenzentrums und des Gaskraftwerks erforderlich?
• Wer finanziert diese zusätzlichen Anforderungen dauerhaft, einschließlich Wartung, Ersatzbeschaffung, Übungen und Fortbildung?
• Liegt bereits eine gutachterliche Bewertung vor, ob die örtliche Feuerwehr einen Brand- oder Störfall in einem solchen Anlagenverbund aus eigener Kraft bewältigen kann?
• Werden die konkreten brandschutz- und feuerwehrrelevanten Anforderungen vor Beschlussfassung offengelegt und der Öffentlichkeit vorgestellt?

4. Datenanbindung und Netzknoten Frankfurt am Main
Rechenzentren dieser Größenordnung sind auf leistungsfähige Glasfaser- und Backbone-Anbindungen angewiesen. Wenn eine Anbindung an Netzknoten in Frankfurt am Main erfolgen soll, stellt sich die Frage nach dem hierfür notwendigen Leitungsbau und den verbundenen Eingriffen.
• Über welche Trassen soll die Datenanbindung nach Frankfurt am Main erfolgen?
• Ist hierfür ein Neubau von Glasfasertrassen erforderlich, und falls ja: mit welchen Eingriffen in Straßen, Wege, Landschaft und bestehende Infrastrukturen ist zu rechnen?
• Welche Ausfallsicherheit ist für die Datenanbindung vorgesehen, und wie viele unabhängige Trassen sollen geschaffen werden?
• Welche Genehmigungen, Kreuzungsvereinbarungen und Mitnutzungen bestehender Trassen sind dafür erforderlich?

5. Gewerbesteuer, Vorauszahlungen und finanzielles Risiko für die Gemeinde
Ein besonders wichtiger Punkt ist aus meiner Sicht das finanzielle Risiko für die Gemeinde im Zusammenhang mit vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen des Rechenzentrumbetreibers. Wenn der Betreiber auf dieser Grundlage zunächst hohe Vorauszahlungen an die Gemeinde leistet, kann dies dazu führen, dass die Gemeinde ihrerseits höhere Umlagen an den Kreis sowie weitere damit verbundene Abgaben entrichten muss. Stellt sich später heraus, dass die vom Finanzamt angesetzten Vorauszahlungen zu hoch waren und nachträglich herabgesetzt werden, besteht aus meiner Sicht das erhebliche Risiko, dass die bereits von der Gemeinde abgeführten Umlagen und Abgaben nicht oder nicht vollständig kompensiert werden können und der Gemeinde dadurch ein finanzieller Schaden verbleibt.
• Ist der Gemeinde bewusst, dass hohe, vom Finanzamt festgesetzte Gewerbesteuervorauszahlungen des Rechenzentrumbetreibers kurzfristig zu entsprechend höheren Umlage- und Abgabeverpflichtungen der Gemeinde führen können?
• Wie bewertet die Gemeinde das Risiko, dass sich im Nachgang herausstellt, dass die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen zu hoch waren und deshalb die tatsächliche Gewerbesteuerlast des Betreibers niedriger ausfällt?
• Welche konkreten Auswirkungen hätte ein solcher Fall auf bereits gezahlte Kreisumlagen, Umlagen im Finanzausgleich und sonstige abgeleitete Abgaben, die die Gemeinde aufgrund der zunächst hohen Einnahmen bereits entrichtet hat?
• Ist sichergestellt, dass die Gemeinde im Fall nachträglich herabgesetzter Gewerbesteuervorauszahlungen nicht auf bereits abgeführten Umlagen und Abgaben sitzen bleibt?
• Welche Vorsichtsmaßnahmen will die Gemeinde treffen, damit möglicherweise nur vorläufige oder zu hoch angesetzte Gewerbesteuereinnahmen nicht zu einer finanziellen Fehlsteuerung im Gemeindehaushalt führen?
• Wird die Gemeinde mögliche Vorauszahlungen aus diesem Projekt haushalterisch besonders vorsichtig behandeln und zunächst nicht als dauerhaft gesicherte Einnahmen verplanen?

6. Erwartete Arbeitsplätze und tatsächliche Beschäftigungseffekte
Im Zusammenhang mit dem Projekt werden neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Hier bitte ich um eine realistische und belastbare Betrachtung. Analysen zu Rechenzentren zeigen, dass die Zahl der dauerhaften Arbeitsplätze im laufenden Betrieb je nach Betreiberstruktur und Betriebsmodell deutlich variieren kann. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass viele Abläufe in modernen Rechenzentren stark automatisiert sind und sich die Beschäftigungseffekte nach Bauphase und Betriebsmodell erheblich unterscheiden. Hinzu kommt, dass zahlreiche Tätigkeiten sowohl im Rechenzentrum selbst als auch bei dessen Mietern aus der Ferne gesteuert, überwacht oder administriert werden können und deshalb nicht zwingend mit einer entsprechenden Zahl dauerhaft vor Ort beschäftigter Personen verbunden sind. Dies ist auch deshalb relevant, weil die vor Ort anfallenden Arbeitslöhne nach geltender Rechtslage für die gewerbesteuerliche Zerlegung von erheblicher Bedeutung sein können.
• Wie viele dauerhafte Arbeitsplätze sollen im laufenden Betrieb tatsächlich in Birstein entstehen – getrennt nach IT-Betrieb, Sicherheit, Technik, Facility Management, Verwaltung und externen Dienstleistern?
• Wie viele dieser Arbeitsplätze wären hochqualifizierte Spezialstellen, die voraussichtlich nicht lokal besetzt werden können?
• Wie viele Stellen entfallen nur auf die Bauphase und wie viele bleiben langfristig bestehen?
• Welcher Anteil der betrieblichen Tätigkeiten des Rechenzentrums sowie der Tätigkeiten seiner Mieter soll im Regelbetrieb aus der Ferne erbracht werden, und wie viele Personen wären dafür tatsächlich dauerhaft vor Ort erforderlich?
• Welche belastbare Zahl liegt zur voraussichtlichen Anzahl der am Standort tatsächlich anfallenden Arbeitslöhne bzw. der vor Ort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor?
• Auf welcher konkreten Berechnung beruht die genannte Zahl von etwa 200 neuen Arbeitsplätzen, und wurde dabei berücksichtigt, dass automatisierte Prozesse und Remote erbrachte Tätigkeiten die örtlichen Beschäftigungseffekte deutlich reduzieren können?

7. Gesundheit, Lärm, Abwärme und mögliche Temperatursteigerungen
Schließlich bitte ich um eine offene Auseinandersetzung mit möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohnumfeld. Rechenzentren geben erhebliche Abwärme an die Umgebung ab, sofern diese nicht genutzt wird; zugleich schreiben neue gesetzliche Vorgaben eine anteilige Abwärmenutzung vor. Fachberichte und neuere Untersuchungen thematisieren darüber hinaus lokale Erwärmungseffekte im Umfeld großer Rechenzentren, wobei insbesondere bei KI-lastigen Anlagen Temperaturanstiege der Oberflächen im Umfeld beschrieben werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass einzelne neuere Veröffentlichungen noch wissenschaftlich weiter einzuordnen sind.
• Welche Untersuchungen liegen zu möglichen Lärmimmissionen durch Lüfter, Kälteanlagen, Transformatoren, Notstrom- und Nebenanlagen vor – insbesondere nachts und im Sommer?
• Welche gesundheitlichen Belastungen durch Dauergeräusche, tieffrequente Geräusche, technische Großanlagen oder Störfallszenarien wurden geprüft?
• Wie hoch ist die zu erwartende Abwärmeabgabe an die Umgebung im Sommerbetrieb, wenn keine vollständige Nutzung der Wärme möglich ist?
• Welche Temperaturerhöhungen im unmittelbaren und erweiterten Umfeld wurden modelliert, insbesondere bei sommerlichen Hitzeperioden?
• Wie soll verhindert werden, dass sich durch das Vorhaben ein lokaler Wärmeinseleffekt entwickelt oder verstärkt?
• Gibt es ein nachvollziehbares Konzept zur Abwärmenutzung, das technisch, wirtschaftlich und zeitlich belastbar ist?
Darüber hinaus halte ich es für erforderlich, dass die Thematik des Wasserbedarfs für die Kühlung in einem gesonderten Gutachten intensiv betrachtet wird. Gerade bei einem Rechenzentrum dieser Größenordnung muss nachvollziehbar geprüft werden, ob und in welchem Umfang Wasser für Kühlzwecke benötigt wird, aus welchen Quellen dieses stammen soll, wie sich Trockenperioden und Hitzephasen auswirken und welche Folgen ein erhöhter Wasserbedarf für die örtliche Versorgung, die Umwelt und den Naturhaushalt hätte.
• Ist vorgesehen, den Wasserbedarf der Kühlung in einem eigenständigen Gutachten umfassend untersuchen zu lassen?
• Wie hoch wäre der Wasserbedarf im Regelbetrieb, in Spitzenzeiten und bei sommerlichen Hitzeperioden?
• Aus welchen Quellen soll das benötigte Wasser stammen, und wie wird sichergestellt, dass die örtliche Wasserversorgung dadurch nicht beeinträchtigt wird?
• Welche Auswirkungen hätte der zusätzliche Wasserbedarf auf Grundwasser, Oberflächengewässer und die langfristige Wasserverfügbarkeit in Trockenzeiten?
• Falls der jährliche Verbrauch von Frischwasser auf 10.000 Kubikmeter begrenzt werden soll: Wie wird technisch und organisatorisch sichergestellt, dass über diese Menge hinaus keine weitere Nutzung von Frischwasser erfolgt?

8. SWOT-Analyse zur Genehmigung eines Rechenzentrums in Birstein
Ergänzend zu den vorstehenden Fragen halte ich eine SWOT-Analyse für sinnvoll. Aus meiner Sicht fällt diese jedoch deutlich kritischer aus, als es in der öffentlichen Diskussion bislang erscheint. Denn die behaupteten Vorteile eines Rechenzentrums in Birstein stehen bislang weitgehend nur als Erwartungen im Raum, während zahlreiche Nachteile und Risiken bereits heute konkret absehbar sind. Gerade deshalb sollte die Gemeinde nicht von einem grundsätzlich wünschenswerten Projekt ausgehen, sondern von einem Vorhaben, das nur unter außerordentlich strengen Bedingungen überhaupt in Betracht gezogen werden dürfte.

Stärken (Strengths)
• Ein möglicher Vorteil liegt allenfalls darin, dass die Gemeinde über das laufende Verfahren noch Einfluss auf Bedingungen, Begrenzungen und Schutzauflagen nehmen kann.
• Die in Aussicht gestellten positiven Effekte – etwa Gewerbesteuer, Sichtbarkeit oder Arbeitsplätze – wären nur dann als echte Stärke zu bewerten, wenn sie belastbar nachgewiesen und dauerhaft abgesichert würden. Genau dies ist derzeit aber ersichtlich nicht der Fall.
• In der Sache zeigt sich damit: Die eigentlichen „Stärken“ des Projekts liegen bislang weniger im Projekt selbst als nur in der Möglichkeit, es noch zu begrenzen oder abzulehnen.
Schwächen (Weaknesses)
• Das Vorhaben ist offenkundig in einem Spannungsverhältnis zur örtlichen Struktur Birsteins: hoher Energiebedarf, komplexe technische Anforderungen und massive Infrastrukturfolgen stehen einem kleinen kommunalen Raum gegenüber.
• Die behaupteten Vorteile erscheinen demgegenüber unsicher: Weder die tatsächlichen Arbeitsplatzeffekte noch die dauerhaft verbleibenden Steuereinnahmen noch der lokale Nutzen der Energie- und Dateninfrastruktur sind bislang nachvollziehbar belegt.
• Je größer die technische Redundanz, die Stromversorgung, die Gasinfrastruktur und die Datenanbindung ausfallen, desto stärker wächst die Abhängigkeit von externen Systemen, die die Gemeinde weder selbst betreibt noch wirksam kontrollieren kann.
• Hinzu kommt der bislang nicht ausreichend geklärte Bedarf an Frischwasser für Kühlzwecke. Gerade in Trockenzeiten oder Hitzeperioden kann ein hoher Wasserbedarf in ein
Spannungsverhältnis zu örtlicher Versorgungssicherheit, Naturhaushalt und Akzeptanz geraten.
• Aus Sicht der Gemeinde ist dies eine strukturelle Schwäche: Die Lasten wären örtlich spürbar, die wesentlichen Steuerungs- und Sicherheitsfragen lägen aber weitgehend außerhalb des kommunalen Einflussbereichs.
Chancen (Opportunities)
• Eine reale Chance besteht vor allem darin, dass die Gemeinde durch eine konsequent kritische Prüfung verhindern kann, dass sich Birstein langfristig an ein überdimensioniertes und für die Kommune nachteiliges Projekt bindet.
• Ebenso könnte die Gemeinde das Verfahren nutzen, um erstmals verbindliche Maßstäbe für Transparenz, technische Offenlegung, Risikoabwägung und kommunale Schutzklauseln zu setzen.
• Dazu gehört insbesondere, den Umgang mit Frischwasser über belastbare Obergrenzen, ein separates Gutachten und technisch-organisatorische Sicherungen verbindlich zu regeln.
• Ebenso bestünde die Chance, sicherheitsrelevante Bewertungen zu kritischer Infrastruktur, Spionage, Sabotage und hybriden Bedrohungen frühzeitig in die Entscheidung einzubeziehen, anstatt diese erst nachgelagert zu behandeln.
• Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt werden, läge die eigentliche Chance gerade darin, keine Genehmigung zu erteilen und damit spätere finanzielle, infrastrukturelle, ökologische und sicherheitsrelevante Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Risiken (Threats)
• Das größte Risiko besteht darin, dass ein Projekt mit außerordentlich hoher Flächen-, Energie- und Infrastrukturwirkung genehmigt wird, ohne dass dessen tatsächlicher Nutzen für Birstein in einem angemessenen Verhältnis zu den Belastungen steht.
• Besonders gravierend ist das finanzielle Risiko für die Gemeinde, wenn mit hohen Gewerbesteuereinnahmen gerechnet wird, diese aber aufgrund von Vorauszahlungen, späteren Korrekturen oder steuerlicher Zerlegung nicht in der erwarteten Form dauerhaft verbleiben.
• Hinzu kommen dauerhafte Belastungen durch Netzausbau, Hochspannungsanbindung, mögliche Gasinfrastruktur, Feuerwehranforderungen, Lärm, Abwärme und zusätzliche technische Anlagen – also genau jene Faktoren, die langfristig bei der Gemeinde und ihrer Bevölkerung spürbar bleiben würden.
• Ein zusätzliches Risiko liegt in der Frischwassernutzung für Kühlzwecke: Wenn Verbrauchsgrenzen technisch oder organisatorisch nicht wirksam abgesichert sind, können Nutzungskonflikte mit Trinkwasserversorgung, Naturhaushalt und Dürrevorsorge entstehen.
• Ebenso darf die Sicherheitsdimension kritischer Infrastruktur nicht unterschätzt werden. Mögliche Risiken durch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe oder hybride Bedrohungen können weit über rein baurechtliche Fragen hinausreichen und erfordern eine gesonderte sicherheitsrelevante Bewertung.
• Ein weiteres Risiko liegt darin, dass politische Entscheidungen auf Basis von Erwartungen, Versprechen und Modellannahmen getroffen werden, während die tatsächlichen Folgekosten und Folgelasten erst Jahre später sichtbar werden.
• Im Ergebnis droht damit ein Szenario, in dem Birstein die räumlichen, infrastrukturellen, wasserwirtschaftlichen, sicherheitsrelevanten und finanziellen Lasten eines Großprojekts trägt, ohne dass der behauptete kommunale Mehrwert verlässlich eintritt. Aus dieser deutlich kritischeren SWOT-Analyse ergibt sich aus meiner Sicht vor allem eines: Die Risiken dieses Vorhabens sind bereits heute konkreter und greifbarer als die in Aussicht gestellten Vorteile. Während positive Effekte bislang überwiegend behauptet, aber nicht belastbar abgesichert sind, zeichnen sich technische, finanzielle, ökologische und sicherheitsrelevante Belastungen bereits klar ab. Daraus folgt für mich, dass eine Genehmigung keinesfalls als Regelfall betrachtet werden darf. Vielmehr wäre sie allenfalls dann vertretbar, wenn sämtliche offenen Fragen vollständig beantwortet, alle kommunalen Risiken wirksam begrenzt und sämtliche behaupteten Vorteile vertraglich, technisch und finanziell belastbar abgesichert sind. Fehlt eine solche Absicherung, spricht die hier vorgenommene Analyse aus meiner Sicht eher gegen als für eine Genehmigung.

8. Bitte um Transparenz und Offenlegung
Ich bitte darum, diese Fragen nicht erst im weiteren Projektverlauf, sondern vor wesentlichen oder finalen vertraglichen Vereinbarungen umfassend zu beantworten. Bei einem Vorhaben dieser Größenordnung halte ich es für unerlässlich, dass die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, welche technischen, rechtlichen, finanziellen und sicherheitsrelevanten Festlegungen getroffen werden und welche Risiken bei der Gemeinde verbleiben. Außerdem ist aus meiner Sicht bislang nicht ausreichend thematisiert worden, dass mit dem Betrieb eines Rechenzentrums dieser Größenordnung auch Fragen der Sicherheit kritischer Infrastruktur verbunden sind. Dazu zählen nicht nur technische Ausfallszenarien, sondern auch Risiken durch mögliche Spionage, Sabotage, hybride Bedrohungen oder sonstige Formen gezielter Einflussnahme. Auch wenn diese Aspekte häufig nicht im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen, müssen sie in eine verantwortungsvolle Gesamtabwägung zwingend einbezogen werden.
• Welche sicherheitsrelevanten Bewertungen liegen dazu vor, welche Bedeutung das geplante Rechenzentrum als Teil kritischer Infrastruktur hätte?
• Wurden mögliche Risiken durch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe oder sonstige Formen gezielter Einflussnahme bereits geprüft?
• Welche Behörden und Fachstellen sollen in diese Bewertung einbezogen werden?
• Wie wird sichergestellt, dass nicht nur baurechtliche und wirtschaftliche, sondern auch sicherheits- und staatsschutzrelevante Aspekte in die Entscheidung einfließen?

9. Abschließende Einschätzung zur kommunalen Finanzlage und politischen Verantwortung
Abschließend möchte ich betonen, dass die finanzielle Not vieler Städte und Gemeinden kein neues und auch kein auf Birstein beschränktes Problem ist. Gerade deshalb halte ich es für fraglich, ob sich ein solches strukturelles Defizit langfristig durch die Ansiedlung eines einzelnen Großprojekts wie eines Rechenzentrums lösen lässt. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass große Unternehmen in Kommunen angesiedelt sind, ohne dort dauerhaft nennenswerte Gewerbesteuereinnahmen zu hinterlassen. Wenn sich die erhofften finanziellen Effekte nicht verlässlich einstellen, überwiegen am Ende die Nachteile: Die Belastungen für Landschaft, Infrastruktur und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bleiben vor Ort, während eine spürbare Entlastung des kommunalen Haushalts und des Geldbeutels der Bevölkerung ausbleibt. Im Gegenteil besteht die Gefahr, dass trotz solcher Projekte am Ende weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen, weil die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen dadurch gerade nicht beseitigt wird. Aus meiner Sicht ist es daher an der Zeit, dass Bürgermeister und Landräte über Parteigrenzen hinweg den verantwortlichen Entscheidungsträgern in Land und Bund mit deutlich größerem Nachdruck verdeutlichen, dass die Kommunen endlich eine verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung benötigen. Der kommunale Auftrag zur Wahrnehmung der Interessen der Bevölkerung sollte dabei höher stehen als parteipolitische Rücksichtnahmen. Nur wenn Städte und Gemeinden finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre Pflichtaufgaben solide erfüllen und zugleich vor Ort gestalten können, lässt sich verhindern, dass kommunale Gremien unter dem Druck knapper Kassen in weitreichende Standortentscheidungen gedrängt werden. Eine ausreichende Finanzausstattung würde es den ehrenamtlichen Mandatsträgern ermöglichen, sich gemeinsam auf das Wesentliche zu konzentrieren, anstatt sich unter dem Druck struktureller Unterfinanzierung an immer neuen Großprojekten und deren Versprechungen aufzureiben."

Steffen Ganz
Birstein 

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