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Gelnhäuser Stadtverordnetenversammlung: Keine Veröffentlichung der Niederschriften

Gelnhäuser Stadtverordnetenversammlung: Keine Veröffentlichung der Niederschriften

Einen leichten Zugang zu den Protokollen der Gelnhäuser Stadtverordnetenversammlung fordert Heinrich Geis in seinem Leserbrief.

"Die Niederschriften der Sitzungen der Gelnhäuser Stadtverordnetenversammlung werden nicht veröffentlicht, obwohl es eine gesetzliche Anforderung dafür gibt. Eine Möglichkeit dazu wäre das 'Rats- und Bürgerinformationssystem' der Stadt. In der Hessischen Gemeindeordnung steht in § 61,4 'Niederschrift' HGO: 'Die Einsichtnahme in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen der Gemeindevertretung ist den Einwohnern zu ermöglichen. Zu diesem Zweck kann die Geschäftsordnung vorsehen, dass Niederschriften mit dem Inhalt nach Abs. 1 auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.'

Gemäß telefonischer Auskunft des Parlamentarischen Büros ist es auf Grund technischer Eigenheiten des 'Rats- und Bürgerinformationssystems' gegenwärtig nicht möglich, die Niederschriften dort zu publizieren. Interessierte Gelnhäuser hätten jedoch die Möglichkeit, Niederschriften beim Parlamentarischen Büro anzufordern. Ich denke nicht, dass es dem Sinn des § 61,4 HGO  entspricht, wenn man erst im Rathaus anrufen oder eine E-Mail schicken muss, um eine Kopie eines  Sitzungsprotokolls per E-Mail  zu erhalten.

Ich denke, 'die Einsichtnahme in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen der Gemeindevertretung' sollte den Gelnhäusern leicht zugänglich im Rats- und Bürgerinformationssystems zur Verfügung gestellt werden. Ich habe mich per E-Mail an einige mir bekannte Gelnhäuser Mandatsträger und an Bürgermeister Litzinger mit der Bitte gewandt, das Thema auf die Tagesordnung einer der nächsten Stadtverordnetenversammlungen zu setzen."

Heinrich Geis
Gelnhausen

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Kommentare

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Dr. Gerhard Stehlik
3 monate vor
genauer unsere (so gelebte) Demokratie.
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uffbasse
3 monate vor
gelebte Demokratie
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