"Die Niederschriften der Sitzungen der Gelnhäuser Stadtverordnetenversammlung werden nicht veröffentlicht, obwohl es eine gesetzliche Anforderung dafür gibt. Eine Möglichkeit dazu wäre das 'Rats- und Bürgerinformationssystem' der Stadt. In der Hessischen Gemeindeordnung steht in § 61,4 'Niederschrift' HGO: 'Die Einsichtnahme in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen der Gemeindevertretung ist den Einwohnern zu ermöglichen. Zu diesem Zweck kann die Geschäftsordnung vorsehen, dass Niederschriften mit dem Inhalt nach Abs. 1 auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.'
Gemäß telefonischer Auskunft des Parlamentarischen Büros ist es auf Grund technischer Eigenheiten des 'Rats- und Bürgerinformationssystems' gegenwärtig nicht möglich, die Niederschriften dort zu publizieren. Interessierte Gelnhäuser hätten jedoch die Möglichkeit, Niederschriften beim Parlamentarischen Büro anzufordern. Ich denke nicht, dass es dem Sinn des § 61,4 HGO entspricht, wenn man erst im Rathaus anrufen oder eine E-Mail schicken muss, um eine Kopie eines Sitzungsprotokolls per E-Mail zu erhalten.
Ich denke, 'die Einsichtnahme in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen der Gemeindevertretung' sollte den Gelnhäusern leicht zugänglich im Rats- und Bürgerinformationssystems zur Verfügung gestellt werden. Ich habe mich per E-Mail an einige mir bekannte Gelnhäuser Mandatsträger und an Bürgermeister Litzinger mit der Bitte gewandt, das Thema auf die Tagesordnung einer der nächsten Stadtverordnetenversammlungen zu setzen."
Heinrich Geis
Gelnhausen
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