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Rechenzentrum Birstein: Chance nutzen

Rechenzentrum Birstein: Chance nutzen

In der Debatte über das geplante Rechenzentrum in Birstein meldet sich VORSPRUNG-Leser Ewald Koch zu Wort.

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"Zu der am 16.06.2026 veröffentlichten Pressemitteilung der GfB möchte ich anmerken, dass ich an der Gemeindevertretersitzung am 11.06.2026 als Zuschauer teilgenommen habe und wie einige andere Anwesende auch, kein potentieller Gegner des Rechenzentrums oder gar Unterstützer der GfB bin! In einer Demokratie ist es guter Brauch, dass in parlamentarischen Gremien die Mehrheit der gewählten Volksvertreter entscheidet und man – besonders wichtig – (meist) seine Meinung öffentlich sagen darf, ohne Repressalien fürchten zu müssen.

Die GfB verweist auf einen Stimmenanteil von rd. 1/3 bei der letzten Kommunalwahl. Um Umkehrschluss haben 2/3 der Wählerinnen und Wähler die GfB nicht gewählt. D.h., die GfB hat keine eigene Mehrheit in der Gemeindevertretung und muss akzeptieren, wenn die Mehrheit der Mandatsträger eine Entscheidung trifft, die nicht im Sinne der GfB ist.  

Es mag durchaus begründete Bedenken zum Bau des Rechenzentrums geben, denen im weiteren Planungsverlauf Rechnung getragen werden kann. Bekanntlich erstreckt sich die Planung eines Großprojektes über einen längeren Zeitraum. In diesem Prozess wird die Planung angepasst und fortentwickelt. Für einzelne Bestandteile des Rechenzentrums werden Teil- oder Sondergenehmigungen notwendig sein. Bei Planung dieser Gewerke sind die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte zu beachten, deren Einhaltung durch die Genehmigungsbehörden geprüft und ggf. überwacht wird. Es ist nicht Aufgabe der Gemeindevertreter, diese Gesetze bzw. Grenzwerte in Frage zu stellen, zu verändern oder gar neu zu bestimmen.

Wir alle nutzen das Internet, Messenger-Dienste, viele eine Cloud, einige die KI und dafür müssen die entsprechenden Kapazitäten vorgehalten bzw. geschaffen werden. Ein Großteil der Bevölkerung fordert den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland - aber bitte nicht bei uns. Das kann nicht funktionieren.

Recherchiert man im Internet zum Thema 'Bürgerbegehren' findet man einige Hinweise zu den Erfordernissen und zum Ablauf eines solchen. Resümee ist , dass trotz der gesammelten fast 700 Unterschriften die Gemeindevertreter das Begehren schon deshalb als unzulässig ablehnen mussten, weil eine eindeutige Frage, die zur Abstimmung gestellt werden sollte, in dem Antrag fehlte. Hier ist der GfB ein Stockfehler unterlaufen. Sie sollte jedoch nicht den anderen Fraktionen ein Interesse am Bürger oder die Demokratiefähigkeit absprechen, um von eigenen Versäumnissen abzulenken.

Sucht man im Internet weiter zu dem Verhalten von Zuschauer während einer Gemeindevertretersitzung wird man feststellen, dass Applaudieren, Zwischenrufe, Ton- und Bildaufzeichnungen während der Sitzung verboten sind. Bei Zuwiderhandlungen sollte der Sitzungsleiter einen Ordnungsruf erteilen und bei weiterer Missachtung einen Saalverweis aussprechen.

Den Verlauf der Sitzung gibt die Tagesordnung vor. Da konnte ich keinen Tagesordnungspunkt „Planungsalternative/Gewerbepark/Entwicklungskonzept“ oder ähnliches erkennen. Es gab auch eingangs der Sitzung keinen Antrag für eine Ergänzung der Tagesordnung. Trotzdem ist dieses Thema in der Sitzung diskutiert worden.

Der Sitzungsleiter hat das Verhalten der Zuhörer weitestgehend toleriert und die Diskussion zu dem Alternativprojekt zugelassen, um die „Schärfe“ aus der Veranstaltung zu nehmen. Das kann man akzeptieren. Es sollte sich jedoch nicht wiederholen. Dass am Ende der Veranstaltung eine Dame die Gemeindevertreter als „Sauhaufen“ bezeichnete, ist jedoch inakzeptabel. Ich denke, da wäre eine öffentliche Entschuldigung angebracht, zumal die Aussage durchaus justiziabel ist ( § 188 StGB).

 Aus Reihen der GfB wurde ein Entwurf für eine Gewerbeansiedlung präsentiert, der erst unmittelbar vor besagter Gemeindevertretersitzung der Öffentlichkeit bekannt wurde. Angeblich sei ein Investor gefunden und für über die Hälfte der Gewerbeflächen gäbe es Ansiedlungsinteressenten. Als Investor wurde eine ortsansässige Immobilienfirma genannt, die sich aber bisher nicht offiziell geoutet hat.

Obwohl das Rechenzentrum seit rd. einem Jahr mehr oder weniger Gesprächsthema ist, erweckt der gewählte Offenlegungstermin für eine Alternativbebauung unmittelbar vor der Abstimmung über den städtebaulichen Vertrag zu dem Rechenzentrum bei mir erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieses Projekts und ich frage mich, ist der Investor auch bereit, in den Folgejahren circa 20 Millionen Euro in einen Wärmeenergiefonds zu Gunsten der Gemeinde einzubringen? Allein die vage Aussicht auf Gewerbesteuer, von der bekanntlich nur ein Bruchteil in der Gemeinde verbleibt, kann m. E. nicht für einen 'Objektwechsel' ausreichen.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Bedenken, die gegen das Rechenzentrum vorgetragen werden,  in Art und Umfang nur annähernd zu dem Bau der Windkraftanlagen geäußert worden wären. In weiten Teilen der Großgemeinde und insbesondere im Forst Aurora wurden Feld- , Wald- und Spazierwege zu autobahnähnlichen Schotterpisten ausgebaut. Seit Monaten fahren hunderte Lastkraftwagen kreuz und quer durch die Gemeinde. Von den Hügeln rund um Birstein kann man bestaunen, wie die Landschaft ringsum mit über hundert Windrädern „verschönert“ worden ist. All das war vorhersehbar und der Widerstand dagegen war kaum vernehmbar.

Trotz aller Unwägbarkeiten sollten wir die Chance zur Ansiedlung des Rechenzentrums nutzen. Eine Alternative ohne Emissionen oder Beeinträchtigungen für die mittelbare Anwohnerschaft wird es nicht geben. Einige der Einwendungen gegen das Rechenzentrum könnte man deckungsgleich auf den Ansiedlungsvorschlag der GfB übertragen."

Ewald Koch
Birstein

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