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Mit „herzkrankem Kind“ 400.000 Euro ergaunert?

Mit „herzkrankem Kind“ 400.000 Euro ergaunert?

Zwei Schwestern aus Bad Orb sollen von einer 34-jährigen Frau aus Neu-Isenburg um hohe Geldbeträge betrogen worden sein. 37 Fälle hat die Staatsanwaltschaft Hanau jetzt im Amtsgericht Gelnhausen vor dem Schöffengericht angeklagt, insgesamt soll dabei eine viertel Million Euro den Besitzer gewechselt haben. Die Ermittler gehen mittlerweile allerdings davon, dass sich die Schadenssumme sogar auf über 400.000 Euro beläuft.

Höfler Fenster

landgerichtDie Angeklagte, die bislang keine Angaben zu den Vorwürfen machte, soll der 86-jährigen Hauptgeschädigten vorgegaukelt haben, dass sie das Geld für die Operation ihres herzkranken Kindes benötigt und sich so über fast fünf Jahre hinweg die hohen Geldbeträge ergaunert haben.

Die beiden älteren Damen wirkten bei ihren Zeugenaussagen freundlich und gebildet, trotz ihres hohen Alters war beiden durchaus bewusst, um was es beim Verhandlungsauftakt in Saal 11 im Amtsgericht Gelnhausen ging. „Ich kann das nicht begreifen, dass man so verlogen sein“, bricht es aus der 86-Jährigen am Ende lautstark heraus. Sie hatte während ihrer Schilderungen immer wieder die Angeklagte angesprochen, die aber nur wenige Male kurz zu ihr rüber schaute. Über fast fünf Jahre hinweg hatte sich eine Beziehung zu der Frau aufgebaut, die ihre Enkelin sein könnte. „Das war eine Lebensaufgabe von den beiden Frauen“, beschrieb ein Polizist das Verhältnis.

Der derzeitige Ermittlungsstand: Es soll irgendwann im Jahr 2009 gewesen sein, als eine Frau an der Haustür der beiden Schwestern bettelte. Die 86-Jährige zeigte sich gutmütig, aber wohl zu großzügig. Die Frau kam wieder, erzählte irgendwann von ihrem kranken Kind, das dringend operiert werden müsste. Die ältere Damen war so bewegt von der Geschichte, dass sie ihr zunächst 4.000 Euro und dann im Jahr 2009 noch weitere insgesamt 9.000 Euro gab. Ein Geschenk sollte dies aber nicht sein, auf einem von ihr selbst per Schreibmaschine aufgesetzten „Kreditvertrag“ ließ sie sich von der Frau bestätigen, dass die Rückzahlung bis Anfang 2010 zu erfolgen habe. 18 solcher Quittungen finden sich insgesamt in den Akten.

Als die Rückzahlung ausblieb, wurde die 86-Jährige misstrauisch und ging zum ersten Mal zur Polizei. Die Beamten nahmen eine Betrugsanzeige auf, konnten aber eine Frau mit dem angegebenen Namen nicht ausfindig machen. Doch irgendwann meldete die sich wieder bei den beiden Schwestern und baute ihre Lügengeschichte aus: Um das Geld zurückzahlen zu können, müsse sie zunächst die Hypothek eines Hauses und eines Grundstückes ablösen, dafür benötige sie weiteres Geld. Immer wieder wurde daraufhin entweder im Kurpark Bad Orb oder auf einem Gelände hinter dem Bahnhof drei- oder vierstellige Beträge übergeben. 39.000 Euro war die Höchstsumme, die die 86-Jährige wie in den anderen Fällen auch kurz vorher auf der Bank in Bad Orb von ihrem Konto abhob und an die Frau übergab.

Doch inzwischen war auch der Bankberater der Bad Orberinnen auf die hohen Abhebungen aufmerksam geworden, zudem war das Vermögen der Hauptgeschädigten mittlerweile aufgebraucht, sie wollte eine Hypothek auf ihr Haus aufnehmen und hatte sich schon Geld von ihrer vier Jahre jüngeren Schwester geliehen. „Da habe ich die Notbremse gezogen“, bot der Bankangestellte an, bei einer Geldübergabe dabei zu sein, als die platzte, brachte er die Damen zur Polizei. Anfang Juli 2014 klickten dann die Handschellen: Wieder forderte die Frau Geld, der Bankangestellte wartete, bereits beobachtet von der Kriminalpolizei, zwar zunächst erneut vergeblich mit den beiden Schwestern auf einem Parkplatz in Bad Orb, doch dann meldete sich die Frau vom Bahnhof in Wächtersbach. Als sie dort auf der Rückbank des Pkw der Rentnerinnen Platz genommen hatte, öffnete der Bankangestellte die Tür: „Na, wollen sie wieder Geld abholen?“, dicht hinter ihm die Polizei, die die Angeklagte festnahmen.

Das Schöffengericht Gelnhausen muss jetzt klären, ob es sich bei der Frau, die die beiden Schwestern um den sechsstelligen Betrag erleichtert hat, um die 34-Jährige handelte. Nach dem die Angeklagte zunächst in Untersuchungshaft saß, wurde die siebenfache Mutter nach dem Abbruch der ersten Verhandlungsrunde im August 2014 unter strengen Auflagen und gegen die Zahlung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt. Dass die Frau, der sie so viel Geld gegeben hat, und die Angeklagte ein und dieselbe Person sind, steht zumindest für die 86-jährige Hauptgeschädigte allerdings bereits fest: „Ich habe sie überraschenderweise heute gleich wiedererkannt.“ Der Prozess wird am Donnerstag um 9 Uhr im Amtsgericht Gelnhausen fortgesetzt.

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