Die Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises habe die Stadt danach aufgefordert, das System nicht weiter zu nutzen. „Ich danke dem Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Michael Ronellenfitsch für sein Engagement gegen die Einführung eines Fingerprint-Einlass-Systems im Bad Orber Freibad. Wir sind uns einig, dass diese Form der Datenerhebung datenschutzrechtlich unzulässig ist, weil derartige sensible personenbezogenen Daten ohne eine explizite Rechtsgrundlage nicht erhoben werden dürfen", erklärte der Landtagsabgeordnete. Und weiter: „Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht geklärt, wie die Stadt Bad Orb mit dem 40.000 Euro teuren Leasing-Vertrag für den Fingerprint-Scanner verfährt, ob ein erneuter Versuch zur Inbetriebnahme des Systems unternommen wird oder ob eine Auflösung des Vertrages in Betracht gezogen wird. Die Fingerprint-Debatte im vergangenen Sommer hat dem Freizeit und Tourismusort Bad Orb einen erheblichen Schaden beschert und darf sich nicht wiederholen.“, so der Grünen-Politiker.
Sinnloses Sammeln biometrischer Daten verharmlose die damit verbundenen Risiken und dürfe nicht zum Regelfall werden. Bürgerinnen und Bürger würden dadurch an die Abgabe von hochsensiblen Daten gewöhnt. „Wenn ich Daten nicht brauche, erhebe ich sie auch nicht.“, sagte Mack.



