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Biebergemünd: Erhöhung der Trinkwasser- und Abfallgebühren

Biebergemünd: Erhöhung der Trinkwasser- und Abfallgebühren

Zum 01. Juli 2025 werden in der Gemeinde Biebergemünd sowohl die Trinkwasser- als auch die Abfallgebühren neu festgesetzt. "Beide Anpassungen beruhen auf aktuellen kostendeckenden Gebührenkalkulationen und sind notwendig, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der kommunalen Dienstleistungen dauerhaft zu sichern"; heißt es aus dem Rathaus.

Die bisher geltenden Gebührensätze seiem zuletzt im Bereich Trinkwasser im Jahr 2006 und im Bereich Abfall im Jahr 2011 angepasst worden: "Seither sind die Betriebskosten in beiden Einrichtungen deutlich gestiegen: In der Abfallentsorgung haben sich die Transportkosten in den letzten Jahren verdreifacht, gleichzeitig steigen die Entsorgungskosten auf der Deponie Gelnhausen-Hailer ebenfalls kontinuierlich. Dadurch hat sich allein in den letzten fünf Jahren ein Defizit von knapp 600.000 Euro aufgebaut. In der gemeindlichen Wasserversorgung, welche die Ortsteile Wirtheim, Kassel, Lanzingen, Roßbach und Bieber umfasst (nicht jedoch Breitenborn/Lützel), betrug das Defizit im selben Zeitraum rund 1,5 Millionen Euro - bedingt durch gestiegene Kosten für Energie, Betriebsstoffe und die Instandhaltung des Leitungsnetzes sowie der technischen Anlagen. Die so entstandenen Fehlbeträge der Vergangenheit dürften nun rechtlich auf die Gebührenzahler nachträglich umgelegt werden. Hiervon wird jedoch ausdrücklich abgesehen. Dank stabiler Haushaltslage konnten die Defizite bislang über den allgemeinen Gemeindehaushalt ausgeglichen werden. Künftig ist jedoch eine kostendeckende Gebührenstruktur erforderlich. Ungeachtet der Tatsache, dass dies ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, macht auch die angespannte Finanzlage diesen Schritt unerlässlich."

Im Bereich Trinkwasser erhöht sich die jährliche Grundgebühr (Zählergebühr) für einen haushaltsüblichen Wasserzähler von bisher 10,27 Euro auf 111,28 Euro. Die verbrauchsabhängige Mengengebühr steigt von 1,85 Euro auf künftig 2,95 Euro pro Kubikmeter. Im Bereich der Abfallentsorgung steigt die Grundgebühr für den ersten Grundstücksbewohner von 130,20 Euro auf 177,88 Euro jährlich. Für jede weitere auf dem Grundstück gemeldete Person erhöht sich die Gebühr von 34,20 Euro auf 81,88 Euro pro Jahr. Die Sperrmüllabfuhr wird künftig mit 20,00 Euro pro abgefahrenem Kubikmeter berechnet (bisher 17,50 Euro). Für Anlieferungen an der Containerstation Kassel wird eine neue Mindestgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro halbem Kubikmeter eingeführt.

"Die aktuelle Kalkulation berücksichtigt auch zusätzliche Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger: So wurde ab 2025 die Abfuhrhäufigkeit von Bioabfall und Altpapier um jeweils fünf Termine pro Jahr erhöht. Im Trinkwasserbereich sind in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig. Die Umsetzung des gemeindlichen Wasserversorgungskonzepts muss fortgesetzt werden. Besonders als Flächengemeinde steht Biebergemünd vor hohen infrastrukturellen Anforderungen - etwa beim Erhalt und Ausbau von Leitungsnetzen, Hochbehältern und Pumpwerken. Die neuen Gebührensätze gelten planmäßig ab dem 01. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Im Anschluss erfolgt eine erneute Kalkulation. Etwaige Über- oder Unterdeckungen werden dann im Folgezeitraum 2028 - 2030 entsprechend ausgeglichen. Zur Abgrenzung des Wasserverbrauchs erfolgt zwischen dem 01. und 04. Juli 2025 die automatische Auslesung der digitalen Funkwasserzähler zum Stichtag 30.06.2025. Die so ermittelten Werte fließen aber erst zum Jahresende 2025 nach dann erneuter Ablesung zum 31.12.2025 in die Jahresabrechnung der Wassergebühren halbjahresgenau mit ein. Dabei werden die beiden unterschiedlichen Gebührensätze für das 1. und 2. Halbjahr entsprechend berücksichtigt. Die noch ausstehenden quartalsmäßigen Vorausleistungen (Abschläge) für Trinkwasser zum 15. August und 15. November 2025 werden per Bescheid (Versand Ende Juni 2025) zum Halbjahr neu festgesetzt.  Dazu werden die neuen Gebührensätze mit der hälftigen, bereits zu Jahresbeginn als Vorauszahlung festgesetzten Wassermenge multipliziert. Die Abfallgebühren werden zum 01.07.2025 mit demselben Bescheid ebenfalls neu festgesetzt. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von allen Haushalten, in denen ein aktivierter digitaler Funkwasserzähler verbaut ist, keine Zwischenmeldung des Zählerstandes an die Gemeindeverwaltung erforderlich ist", heißt es abschließend aus dem Rathaus.

Weitere Informationen zu den Gebührenanpassungen finden auf der Webseite der Gemeinde Biebergemünd unter www.biebergemuend.de/gebuehrenanpassung.

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Kommentare

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der_hermann
11 monate vor
Ich hab da am ne Frage!

Die Bürger der Stadt Frankfurt bezahlen für ihr Wasser 2,35€ / m³ und der Preis umfasst sämtliche Bezugskosten für Transport (unter anderem aus Biebergemünd über Hessenwasser), Netzinstandhaltung, sowie Investitionen in die Infrastruktur.

Der Grundpreis in FFM beträgt 49,73€ / Jahr.

Wie erklären die Verantwortlichen den Biebergemündern Bürgern, dass sie / m³ Wasser mehr bezahlen müssen als die Frankfurter, welche das Trinkwasser, unter anderem auch aus Biebergemünd bekommen.
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Proximo
11 monate vor
Der Artikel ist zwar schon etwas älter und betrifft nicht Biebergemünd, aber Gründe sind hier durchaus aufgeführt:

https://www.hessenschau.de/wirtschaft/hunderte-euro-unterschied-preise-fuer-wasser-in-hessen-variieren-stark-v1,wasser-kosten-100.html
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Biebertaler
11 monate vor
Schweinerei, für einen digitalen Wasserzähler der nur ca. 80 Euro kostet, eine Zählergebühr von über 100 Euro im Jahr zu verlangen. Die Verantwortlichen die das beschlossen haben sollte man davonjagen.
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der_hermann
11 monate vor
Mich würde dazu die Kalkulation interessieren, da durch die Erhöhung der Gebühr für den Wassermesser kein Mehrwert für den Verbraucher entsteht.

Der Wasserzähler kostet, geeicht, bei der Fa. Diehl, ca. 130,00€ (Mengenrabatt wurde eingepreist).

Bedeutet, berechnet auf 5 Jahre Nutzung, jährlich 86,00€ an Verwaltungskosten anfallen. Das werde ich umgehend dem Entbürokratisierungsministerium zur Prüfung vorlegen.
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Arne
11 monate vor
zitiere der_hermann:
Mich würde dazu die Kalkulation interessieren, da durch die Erhöhung der Gebühr für den Wassermesser kein Mehrwert für den Verbraucher entsteht.


Die Kalkulation ist für jeden Bürger und jede Bürgerin frei einsehbar. Dann nutzen Sie diese Gelegenheit und decken Sie alle Fehler der Kalkulation auf. Ich bin gespannt auf Ihre Erkenntnisse.

"Besser wissen" ist aus der Ferne immer recht einfach, am "besser machen" scheitern aber dann plötzlich ganz viele.
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W.Boen
11 monate vor
Einen Gebührenerhöhung bei den digitalen Zählern um 1000% ist schon eine Frechheit. Jahrelang geschlafen oder was? Mir fehlen die Worte
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Old white man
11 monate vor
Tja. Das Wasser muss mittels Pumpen gefördert werden. Ich sage nur Stromkosten. Und der Müll muss transportiert werden. Ich sage nur Energiekosten, bald auch mit Strom? Aus Bad Orb?
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