Die bisher geltenden Gebührensätze seiem zuletzt im Bereich Trinkwasser im Jahr 2006 und im Bereich Abfall im Jahr 2011 angepasst worden: "Seither sind die Betriebskosten in beiden Einrichtungen deutlich gestiegen: In der Abfallentsorgung haben sich die Transportkosten in den letzten Jahren verdreifacht, gleichzeitig steigen die Entsorgungskosten auf der Deponie Gelnhausen-Hailer ebenfalls kontinuierlich. Dadurch hat sich allein in den letzten fünf Jahren ein Defizit von knapp 600.000 Euro aufgebaut. In der gemeindlichen Wasserversorgung, welche die Ortsteile Wirtheim, Kassel, Lanzingen, Roßbach und Bieber umfasst (nicht jedoch Breitenborn/Lützel), betrug das Defizit im selben Zeitraum rund 1,5 Millionen Euro - bedingt durch gestiegene Kosten für Energie, Betriebsstoffe und die Instandhaltung des Leitungsnetzes sowie der technischen Anlagen. Die so entstandenen Fehlbeträge der Vergangenheit dürften nun rechtlich auf die Gebührenzahler nachträglich umgelegt werden. Hiervon wird jedoch ausdrücklich abgesehen. Dank stabiler Haushaltslage konnten die Defizite bislang über den allgemeinen Gemeindehaushalt ausgeglichen werden. Künftig ist jedoch eine kostendeckende Gebührenstruktur erforderlich. Ungeachtet der Tatsache, dass dies ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, macht auch die angespannte Finanzlage diesen Schritt unerlässlich."
Im Bereich Trinkwasser erhöht sich die jährliche Grundgebühr (Zählergebühr) für einen haushaltsüblichen Wasserzähler von bisher 10,27 Euro auf 111,28 Euro. Die verbrauchsabhängige Mengengebühr steigt von 1,85 Euro auf künftig 2,95 Euro pro Kubikmeter. Im Bereich der Abfallentsorgung steigt die Grundgebühr für den ersten Grundstücksbewohner von 130,20 Euro auf 177,88 Euro jährlich. Für jede weitere auf dem Grundstück gemeldete Person erhöht sich die Gebühr von 34,20 Euro auf 81,88 Euro pro Jahr. Die Sperrmüllabfuhr wird künftig mit 20,00 Euro pro abgefahrenem Kubikmeter berechnet (bisher 17,50 Euro). Für Anlieferungen an der Containerstation Kassel wird eine neue Mindestgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro halbem Kubikmeter eingeführt.
"Die aktuelle Kalkulation berücksichtigt auch zusätzliche Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger: So wurde ab 2025 die Abfuhrhäufigkeit von Bioabfall und Altpapier um jeweils fünf Termine pro Jahr erhöht. Im Trinkwasserbereich sind in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig. Die Umsetzung des gemeindlichen Wasserversorgungskonzepts muss fortgesetzt werden. Besonders als Flächengemeinde steht Biebergemünd vor hohen infrastrukturellen Anforderungen - etwa beim Erhalt und Ausbau von Leitungsnetzen, Hochbehältern und Pumpwerken. Die neuen Gebührensätze gelten planmäßig ab dem 01. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Im Anschluss erfolgt eine erneute Kalkulation. Etwaige Über- oder Unterdeckungen werden dann im Folgezeitraum 2028 - 2030 entsprechend ausgeglichen. Zur Abgrenzung des Wasserverbrauchs erfolgt zwischen dem 01. und 04. Juli 2025 die automatische Auslesung der digitalen Funkwasserzähler zum Stichtag 30.06.2025. Die so ermittelten Werte fließen aber erst zum Jahresende 2025 nach dann erneuter Ablesung zum 31.12.2025 in die Jahresabrechnung der Wassergebühren halbjahresgenau mit ein. Dabei werden die beiden unterschiedlichen Gebührensätze für das 1. und 2. Halbjahr entsprechend berücksichtigt. Die noch ausstehenden quartalsmäßigen Vorausleistungen (Abschläge) für Trinkwasser zum 15. August und 15. November 2025 werden per Bescheid (Versand Ende Juni 2025) zum Halbjahr neu festgesetzt. Dazu werden die neuen Gebührensätze mit der hälftigen, bereits zu Jahresbeginn als Vorauszahlung festgesetzten Wassermenge multipliziert. Die Abfallgebühren werden zum 01.07.2025 mit demselben Bescheid ebenfalls neu festgesetzt. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von allen Haushalten, in denen ein aktivierter digitaler Funkwasserzähler verbaut ist, keine Zwischenmeldung des Zählerstandes an die Gemeindeverwaltung erforderlich ist", heißt es abschließend aus dem Rathaus.
Weitere Informationen zu den Gebührenanpassungen finden auf der Webseite der Gemeinde Biebergemünd unter www.biebergemuend.de/gebuehrenanpassung.



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