Durch das schnelle Eingreifen der Ordnungshüter konnte das Tier wieder in seinen natürlichen Lebensraum entlassen werden. Da sich hier der Verdacht einer Straftat zeigte, wurden Teile des Angelequipments sichergestellt und beide Personen nach der Identitätsfeststellung vor Ort entlassen.
Nach Abgabe der Ermittlungsunterlagen an die zuständigen Behörden erwarten die beiden Männer Strafanzeigen wegen Fischwilderei, Tierquälerei und Ordnungswidrigkeitenverfahren hinsichtlich der bundeseinheitlichen Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz und der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.


