Im Rahmen ihrer Kontrollen stellten die beiden Polizistinnen zwei Elektrokleinstfahrzeuge fest, die über keine aktuelle Versicherungsplakette verfügten. Zudem war einer der beiden E-Scooterfahrer noch keine 14 Jahre alt. In beiden Fällen wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.
Im Zusammenhang mit der Nutzung eines E-Scooters weist die Polizei nochmals auf folgende Regeln hin:
- das Mindestalter zum Führen liegt bei 14 Jahren
- Versicherungspflicht (jedes Jahr ein neues Kennzeichen (1. März bis 28./29. Februar)
- keine Helmpflicht aber das Tragen wird empfohlen, um bei Stürzen Kopfverletzungen vorzubeugen
- pro Scooter nur eine Person
- es gelten die gleichen Regeln in Bezug auf die Einnahme von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln
In Zukunft sollen weitere Kontrollen folgen.



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