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Nachrücker-Feststellung für die Gemeindevertretung

Nachrücker-Feststellung für die Gemeindevertretung

Der Wahlbewerber des Wahlvorschlages der Christlichen Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Gemeindewahl am 14.03.2021, Günter Noll, hat durch schriftliche Erklärung auf sein Mandat verzichtet.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Heinrich Höfler, hat ebenfalls auf sein Mandat verzichtet. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden des oben genannten Vertreters fest und das Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Bewerbers mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Christlichen Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Daniel Klein, in die Gemeindevertretung Freigericht fest.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

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