Pöstchenschacherei ist nicht angemessen

Freigericht
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„Es kann nicht sein, dass es nur aus Gründen des eigenen Machterhalts gemeinsame Anträge von CDU, UWG und SPD gestellt werden, um ihren bisherigen gewohnten Machtanspruch zu zementieren“, ärgert sich der Fraktionsvorsitzende Klaus Brönner der Wählergemeinschaft „Die Freigerichter“, die bei der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Stand mit einem Stimmenanteil von 21,76 Prozent nun mit acht Mandatsträgern in der neuen Gemeindevertretung vertreten ist.

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Diese konstituiert sich am 22.04.2021 – und soll nach Auffassung von Brönner durch die von dem bisherigen Dreierbündnis aus CDU, UWG und SPD beantragten Änderungen der Hauptsatzung in Gremien wie Ausschüsse und Gemeindevorstand der von den Wählern hart abgestraften SPD zusätzliche Sitze bescheren, die sie sonst nicht hätte. Das Wählervotum bei der Kommunalwahl am 14.03.2021 war eindeutig gewesen: Die CDU hatte mit 24,09 Prozent zwar weniger an Wählerstimmen als 2016, behält aber ihre neun Mandate in der Gemeindevertretung. Die UWG sank von 35,10 Prozent (13 Sitze) auf nur noch 22,41 Prozent (acht Sitze); die Grünen steigerten sich von 11,6 Prozent in 2016 (4 Sitze) auf 17,85 Prozent (sieben Sitze). Klarer Verlierer der Kommunalwahl ist die Bürgermeister-Partei SPD: Von ehemals 19,08 Prozent und sieben Sitzen blieben nach der Kommunalwahl nur noch 13,89 Prozent und damit lediglich fünf Sitze übrig. „Warum werden wieder, die Stimmen der Bürger ignoriert?“, fragt sich Carmen Scheuermann, "denn was hier nun auf Antragswege in trockene Tücher für den eigenen Machterhalt gegossen werde, widerspricht absolut dem Willen der Freigerichter Wählerinnen und Wähler. So möchten beispielsweise CDU, UWG und SPD, dass in der Hauptsatzung die Zahl der Stellvertreter des Gemeindevertretungsvorsitzenden von vier auf fünf geändert wird, damit die kleinste Fraktion bei der Besetzung des Amts des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung nicht leer ausgeht, wie der Antragstext lautet, obwohl die Mehrheitsfraktion ohnehin schon den Parlamentschef stellen will, also die CDU schon vertreten ist".

Die „Freigerichter“ beantragen, die Anzahl der Mitglieder im Haupt- und Finanzausschuss wieder auf 9 Sitze zu reduzieren. Denn bei der letzten Kommunalwahl seien die Sitze von 9 auf 10 Sitze erhöht worden, um den damaligen Fraktionen allen wenigstens einen Sitzplatz zu garantieren. Der Haupt- und Finanzausschuss sei der mit Abstand am häufigsten tagende Fachausschuss der Gemeindevertretung und auch das für Eilentscheidungen anstelle der Gemeindevertretung entscheidungsbefugte Gremium. "Nun ist es gemäß aktuell gültiger Hauptsatzung beim wichtigsten Ausschuss der Gemeinde eindeutig, welche Fraktion wie viele Plätze bekommt. Bleibt es bei 10 wie bisher, bekommen CDU drei und UWG, 'Die Freigerichter', Grüne jeweils 2 Plätze und die SPD einen Sitz. Bei einer Reduzierung – so wie vor der letzten Kommunalwahl - auf wieder neun Plätze, würde die SPD einen Platz kommen, alle anderen jeweils zwei, was den Wählerwillen am deutlichsten wiedergibt", so Brönner weiter.

Bei der von CDU, UWG und SPD nun gemeinsam beantragten Erhöhung auf 11 HFA-Sitze bekäme die CDU rechnerisch 3 und alle anderen Fraktionen zwei – „und damit kann der bisherige HFA-Vorsitzende von der SPD wieder sein Amt behalten“, stellen „Die Freigerichter“ fest. SPD und CDU hätten durch dieses Manöver dann 5 von insgesamt 11 Sitzen in diesem wichtigen Ausschuss inne, obwohl sie nur 37,98 % der Wählerstimmen auf sich vereinigen. „Diese Pöstchenschacherei ist ganz einfach nicht angemessen“, wundert sich der stellvertretende „Freigerichter“-Fraktionsvorsitzende Waldemar Gogel: „Wenn die CDU meint, dass die SPD doch ein Platz mehr in den Gremien bekommen soll, warum verzichtet sie dann nicht großzügig auf einen ihrer Plätze? Und warum könnten bisherige Ausschussvorsitzende einfach nicht verstehen, dass sie nunmal nicht mehr das Sagen haben, weil die Grundlage nicht mehr vorhanden sei und klebten dennoch an ihren Posten?"

Außerdem beantragen „Die Freigerichter“ aus demselben Grund die Reduzierung der Mitglieder des Gemeindevorstands auf neun. Dem Gemeindevorstand gehörten neben dem Bürgermeister bisher noch zehn ehrenamtliche Beigeordnete an. Falls der „Freigerichter“-Antrag beschlossen werde, werde auch hier das von den Bürgern so abgestimmte Wahlergebnis der Kommunalwahl im Verhältnis besser dargestellt: 2 CDU, 2 UWG, 2 „Freigerichter“, 2 Grüne, 1 SPD – und 1 SPD-Bürgermeister, ansonsten kämen die SPD-Mitglieder im Gemeindevorstand mit dem Bürgermeister auf rechnerisch zwei Personen. „Und das kann es ja schließlich nicht sein“, meint Dr. Marc Ruppenthal „Die Freigerichter“ appellieren dringend an das Demokratieverständnis der von den Freigerichter Bürgerinnen und Bürgern gewählten Mandatsträger, zu akzeptieren, was ihnen das Wählervotum beschert hat und nicht weiter krampfhaft an alten Mehrheiten beziehungsweise Seilschaften festzuhalten. „Denn sonst hätten die Wähler ja gewiss anders entschieden, als es sich heute im Ergebnis darstellt“, schließt Klaus Brönner.


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