Brönner: „Wo gehen unsere Steuergelder hin?“

Freigericht
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2021 stellt Gemeindevertreter Klaus Brönner einen Antrag auf Änderungen der Hauptsatzung, die unter anderem eine wesentliche Reduzierung von Beträgen beinhaltet, die der Gemeindevorstand unter dem Vorsitz des Bürgermeisters ohne Mitwirkung des Gemeindeparlaments ausgeben kann.

Anzeige
Anzeige


„Ich will den Gemeindeverantwortlichen sehr genau auf die Finger schauen, was den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern betrifft. Und dieses Ansinnen dürfte gewiss auch Zustimmung der anderen Fraktionen finden", wirbt Brönner für seinen Antrag, der die Ausgaben der Gemeinde besser kontrollieren soll und bisher hohe, vom Gemeindevorstand beschlossene, finanzielle Entscheidungen zurück in die Entscheidungshoheit der Gemeindevertretung bringen soll. „Denn schließlich geht es um unser aller Geld – und diese Hinterzimmerpolitik muss einfach beendet beziehungsweise in normale und überschaubare Bahnen gelenkt werden“.

So sollen die Kreditaufnahmen nicht mehr im "stillen" Gemeindevorstandszimmer beschlossen werden, sondern im Fachausschuss, dem öffentlich tagenden Haupt- und Finanzausschuss, unter Wahrung der DSGVO. Auch seien im Baubereich Verfahren zur vereinfachten Umlegung nach §§80 ff. BauGB durch den HFA zu beschließen, wie auch die Abschnittsbildung und Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen nach §130 Abs, 2 BauGB. „Damit stellen wir frühzeitig eine Öffentlichkeit her und müssen nicht Details in den Medien lesen, wie beispielsweise die von einem Investor mit Unterstützung des Bürgermeisters geplante Bebauung im Außenbereich Hüttelngesäß, was der Schaffung eines neuen Ortsteils gleichkommt und unnötigerweise wertvolle Ressourcen unserer Umwelt zerstört“, möchte Brönner die "wahnsinnige Summe" von 150.000 Euro über die der Gemeindevorstand allein in Sachen Erwerb, Tausch, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken bzw. die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen wie auch die Entscheidung über die Ausübung eines bestehenden Vorkaufsrechts auf 50.000 Euro heruntergesetzt haben.

Brönner: „Über höhere Beträge hat in Zukunft die Gemeindevertretung zu entscheiden. Ebenfalls sollen die bisherigen Gemeindevorstands-Entscheidungen über den Abschluss sowie Rückabwicklung von Erbbaurechtsverträgen bis zu einem Gesamterbbaurechtszins von 150.000 Euro (Höhe des jährlichen Erbbauzinses x Gesamtlaufzeit des Vertrages) auf 50.000 Euro geändert werden. Das gilt auch für die Veräußerung und Belastung von Erbbaurechten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro. Auch hier soll dieses auf 50.000 Euro abgeändert werden. Die Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ist auf 20.000 Euro zu reduzieren. Bisherige Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen und über gemeindliche Baumaßnahmen waren bis zu einem Betrag von 200.000.00 möglich und sollen nun auf 50.000.00 Euro geändert werden. Entscheidungen über den Abschluss von sonstigen schuldrechtlichen Verträgen bis zu einem Betrag von 50.000 Euro sind ebenso auf 20.000 Euro zu reduzieren. Letztendlich soll der Gemeindevorstand nur noch für die Entscheidung über die Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben verantwortlich sein soweit diese Ausgaben nach Umfang und Bedeutung unerheblich sind. Sind die Ausgaben nach Umfang und Bedeutung erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben. Als erheblich im Sinne des §100 Abs. 1 Satz 3 HGO gelten alle Ausgaben, die im Einzelfall den Betrag von 50.000 Euro übersteigen. Das ist auf 20.000 Euro zu ändern. Alleine die Nennung der einzelnen, bis zu sechsstelligen Beträge, die der Gemeindevorstand ohne Mitwirkung der Gemeindevertretung mit der rechten Hand ausgeben kann und für die ein einfacher Steuerzahler recht lange arbeiten muss, verdeutlicht die immense Größenordnung der finanziellen Machtbefugnisse des Gemeindevorstands unter dem Vorsitz des Bürgermeisters. Dieses muss dringend in die Gemeindevertretung und deren Kontrollfunktion zugeführt wie auch zur besseren Transparenz für die Bevölkerung, was mit ihren Steuergeldern passiert, wieder auf ein Normalmaß heruntergeschraubt werden."


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2