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Baum- und Heckenschnitt sowie Straßenreinigung vornehmen

Baum- und Heckenschnitt sowie Straßenreinigung vornehmen

Die Gemeindeverwaltung Freigericht informiert alle Grundstückseigentümer und Besitzer über die Verpflichtung zum regelmäßigen Heckenschnitt und zur Straßenreinigung.

Leider ist immer wieder festzustellen, dass Hecken und Bäume von privaten Grundstücksflächen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Gem. § 28 Abs. 5 des hessischen Straßengesetzes sind Eigentümer und Besitzer eines Grundstücks verpflichtet, die öffentlichen Straßen und Wege von Bewuchs frei zu halten. Hecken und Bäume sind über den Gehwegen bis in eine Höhe von mindestens 2,20 Meter und über der Fahrbahn bis in eine Höhe von mindestens 4,50 Meter an die Grundstücksgrenze regelmäßig zurückzuschneiden.

Des Weiteren sind alle Grundstückseigentümer und Besitzer nach der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Freigericht verpflichtet, den Gehweg, die Rinne und die Hälfte der Fahrbahn entlang ihres Grundstückes zu reinigen und von Unkraut frei zu halten. Verschmutzte und überwucherte Gehwege zwingen Fußgänger, insbesondere Eltern mit Kinderwägen und Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen dazu, auf die Fahrbahn auszuweichen, was zu Gefährdungen im Straßenverkehrs führen kann. Tiefhängende Äste über der Fahrbahn können Fahrzeuge beschädigen, Verkehrszeichen, Straßennamenschilder oder Straßenbeleuchtung beeinträchtigen.

Gleiches gilt für die Straßenreinigung. In erster Linie dient ein sauberer Gehweg der Sicherheit sowie der Freihaltung der Abläufe und Kanäle und beugt somit der Beschädigung des Asphaltes und der Pflasterfugen vor. Ein weiterer positiver Aspekt ist ein gepflegtes und sauberes Ortsbild. Wir weisen darauf hin, dass die Brut- und Setzzeit nicht den Hecken- und Baumschnitt an Straßen aussetzt, da in der Regel nicht besonders tief in den Bewuchs eingegriffen werden muss und die Verkehrssicherheit Vorrang hat. Bitte beachten Sie, dass das Nichteinhalten der vorstehenden Regelungen nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Freigericht mit einem Bußgeld von bis zu 1000 € geahndet wird.

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