Sprechzeiten werden wieder angeboten

Freigericht
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Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz (SPD) teilt mit, dass die Sprechzeiten des Ortsgerichts, des Schiedsmannes, des Behindertenbeauftragten und der Rentenberatung wieder angeboten werden.

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Aus Gründen des Gesundheitsschutzes waren bisher alle Beratungstermine im Rathaus bis auf Weiteres ausgesetzt. Nunmehr können wir Ihnen wieder Beratungstermine anbieten. Die Rentenberatung startet wieder am 29.06.2021. Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei der Rentenberatung maximal fünf Termine pro Beratungstermin vergeben werden. Die Termine für die Rentenberatung erhalten Sie im Bürgerbüro unter der Telefonnummer 916-310.

Die Sprechzeiten des Behindertenbeauftragten beginnen am 16.06.2021. Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei den Sprechzeiten des Behindertenbeauftragten maximal vier Termine vergeben werden. Die Termine für den Behindertenbeauftragten erhalten Sie direkt bei Herrn Thomas Hammer unter der Telefonnummer 0171-7040620, über die Gemeinde Freigericht, Ansprechpartnerin Frau Alexandra Becker, Telefonnummer 06055 916-130 sowie auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Das Ortsgericht tagt ab sofort jeden Donnerstag von 10:00 Uhr bis 12:00 im Sozialraum im Rathaus der Gemeinde Freigericht im Rathauskeller (ehemalige Kegelbahn). Die Terminvereinbarung erfolgt über den Ortsgerichtsvorsteher Herrn Helmut Kaiser, Telefonnummer 1635 oder über den stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher Herrn Gottfried Brückner, Telefonnummer 1650.

Die Termine des Schiedsmannes finden ab sofort im Rathaus der Gemeinde Freigericht im Rathauskeller (ehemalige Kegelbahn) nach Terminvergabe statt. Termine für die Beratungstermine und Schlichtungsverhandlungen erhalten Sie bei Herr Ottmar Trageser unter der Telefonnummer 4544. Der Eingang befindet sich links neben dem Rathauseingang.

Voraussetzung für die Terminvereinbarungen sind:
⦁ Überstandene Corona-Erkrankung mit Genesungsnachweis oder
⦁ - Erhalt beider Impfungen (mindestens 14 Tage nach Erhalt der Zweitimpfung) oder
⦁ Negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden)

Besucher müssen zwingend eine Mund-Nasen-Abdeckung tragen und die eingezeichneten Sicherheitsabstände wahren.


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