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Freigericht: 34-Jähriger mit Kinder- und Jugendpornografie erwischt

Freigericht: 34-Jähriger mit Kinder- und Jugendpornografie erwischt

Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie ist ein 34-Jähriger zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem wird er einem Bewährungshelfer unterstellt und muss sich einer Therapie unterziehen, die zunächst keine zeitliche Begrenzung hat. Damit ging das Schöffengericht Gelnhausen unter Vorsitz von Andreas Weiß über die Forderung der Staatanwältin, die sieben Monate gefordert hatte.

Der Verteidiger des Freigerichters hatte eine Geldstrafe von 900 Euro für ausreichend angesehen, weil er von einem Geständnis und Reue bei dem Angeklagten sprach. Nach einem Geständnis sah es während der Beweisaufnahme aber nur in Teilen aus. Die Anklage warf dem Mann vor, im Zeitraum von November 2022 bis Januar 2023 rund 40 Kinder- und Jugendpornografische Bilder sowie Videos besessen sowie in einem Fall auch verschickt zu haben. Die Polizei hatte sie bei einer Durchsuchung auf einem Stick sowie seinem Handy entdeckt.

Das Verschicken räumte der 34-Jährige ein. Bei dem Besitz tat er sich schwer. Während eines früheren Verhandlungstermins behauptete er, die verbotenen Videos seien auf einem Stick gewesen, den er von Schulfreunden erhalten und zum Abspeichern von Bewerbungsschreiben erhalten hatte. Nun bei dem neuerlichen Prozess hatte er eine ganz andere Erklärung parat: Ihm sei eingefallen, dass der Stick von seiner Mutter sei und diese habe das Speichermedium von einem Schulkollegen erhalten, der mittlerweile verstorben sei. Er habe die Sticks auch nicht einsehen können, da er angeblich keine Endgeräte dafür besaß.

Das alles kam der Staatsanwältin höchst seltsam vor: „Ich wundere mich.“ Die Angaben seien „an den Haaren herbeigezogen“, erklärte sie. Zumal ein Gutachten in den Gerichtsakten anderes aussagte: Während der Angeklagte den Stick besaß, sei auf die Daten zugegriffen worden. Sie riet der Verteidigung daher dringend zu einer Sitzungsunterbrechung und Aussprache mit dem Angeklagten.

Anschließend kam von der Verteidigung folgende Erklärung: Der Angeklagte habe „billigend in Kauf genommen“, dass die verbotenen Videos auf dem Stick abgespeichert waren. Er selbst räumte ein, „etwas falsch gemacht“ zu haben. Keinesfalls habe er aus einer sexuellen Stimulation mit so etwas herumhantiert. Eher erklärte er es mit einer gewissen Sättigung im sexuellen Bereich: Die Darstellungen mit Kindern seien für ihn „etwas Neues“ gewesen. Da habe er zu sich selbst gesagt: „Schaue es Dir an.“

Dies alles sei in einer tiefen Lebenskrise geschehen. Nacht für Nacht habe er sich mit dem Konsum von Alkohol in großen Mengen betäubt. Er sei zu dieser Zeit „innerlich wie tot“ gewesen und habe eine Ablenkung von den Problemen des Lebens gesucht.

Für die Staatsanwältin war klar, der Angeklagte habe sich die Dateien auch angeschaut. Der Konsum sei über einen längeren Zeitraum erfolgt. Die pädophilen Neigungen seien offenbar ein größeres Problem in seinem Leben. Auch Richter Weiß ging von „tieferen Ursachen“ bei dem Angeklagten aus, die therapeutisch angegangen werden müssten. Bislang verdränge er diese nur. Schließlich sei in den Videos schwerster sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu sehen. / ls

Kommentare

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Anja Hauser
9 monate vor
Zu mildes Urteil, zudem wollte er das Gericht verarschen. Frage: An wen hat er das Material geschickt und warum? Die Empfänger-/innen sind womöglich auch anzuklagen.
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Meine Meinung
9 monate vor
Solche Urteile 'im Namen des Volkes' machen mich einfach nur noch fassungslos. Sexueller Missbrauch von Kindern scheint hier nur ein Kavaliersdelikt zu sein. Widerlich.
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Freigeist
9 monate vor
Würde mich mal interessieren, wer sich zu diesem Volk zählt? Ich nicht. Dann sind die vermutlich rechtsextrem… weil diese extrem recht haben…
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W̷i̸n̵s̷t̵o̴n̸
9 monate vor
Auch nur eine Annäherung an manche Religionen und vielleicht eine Aufarbeitung der Vorschläge zur Kinderehe mancher Parteien in Deutschland.

Gesetzlich sind solche dinge zwar in Deutschland verboten, werden aber hinter Verschlossener Tür durch Religionen „Akzeptiert“.

Damit einhergehend auch der widerliche Missbrauch von Kindern.
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