Die Gemeinschaftseinrichtung im Freigerichter Ortsteil Altenmittlau war binnen acht Wochen aufgebaut und für den Betrieb eingerichtet worden. Sie bestand zweigeschossig aus 46 Raumcontainern, 10 Container für Sanitäranlagen, Hausanschlüsse, Technik und Waschmaschinen sowie dazugehörigen Flurcontainern. Neben dem Wohnbereich befand sich ein Verwaltungs- und Aufenthaltsbereich, dafür wurden sieben Container vorgehalten.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat zudem über die diesjährige Regelung für die Weihnachtszeit sowie die Zeit „zwischen den Jahren“ informiert. Demnach werden in der Zeit vom 22.12.2025 – 02.01.2025 keine Neuzuweisungen aus der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung stattfinden. Diese Regelung wird das Sachgebiet 32.33 ebenso für Zuweisungen in die Kreiskommunen übernehmen. Dies wurde seitens des Fachamtes bereits allen Städten und Gemeinden über das „Netzwerk Kommunen“ mitgeteilt.



Interessanter wäre zu wissen, wie viele Wohnungen und Häuser, die von der Gemeinde Freigericht für Flüchtlinge angemietet sind, leer stehen und wieviel Geld dafür jeden Monat verschwendet wird und wie lange diese bereits leer stehen!
Denn wir müssen ja unbedingt sparen, weil die Gemeinde kein Geld hat...
Und so haben die Freigerichter Kommunalpolitiker mal was Positives für den Geldbeutel der Steuerzahler entschieden, als sie am 26.06. einstimmig eine weitere Anmietung der Altenmittlauer Anlage vom MKK abgelehnt haben!
Außerdem steht ja auch noch in Bernbach eine weitere Containeranlage, die nicht voll belegt ist. Diese steht seit 2015 und wurde 2022 von der Gemeinde gekauft.
Derzeit ist ein Großteil der Aufgenommenen in etwa 70 gemeindeeigenen sowie von privat angemieteten Wohnungen untergebracht. Die somit nicht leer stehen. Aber: 80% der Wohnungen werden von so genannten „Fehlbelegern“ blockiert. Das sind Geflüchtete, die den Rechtskreiswechsel (Abschluss des Asylverfahrens – Erhalt eines Aufenthaltstitels) vollzogen haben und sich nun selbst eine Wohnung suchen müssten, aber nicht so den Antrieb dafür haben.
Und wenn Wohnungen nicht belegt werden, erstattet der Main-Kinzig-Kreis die Nettokaltmiete bis zu einer erneuten Zuweisung. Nicht erstattet wird allerdings die Miete, so lange die Wohnungen nicht belegbar sind, bspw. wegen Neueinrichtung oder Renovierung. Diese Kosten muss die Gemeinde Freigericht tragen (alles Zitate aus o.g. Vorlage).