Ganz konkret könnte dies nach Ansicht von Thomas Hammer bei dem geplanten Spielplatz „Lederfabrik“ in Bernbach möglich sein. „Die Planung sollte unter Berücksichtigung der DIN 18034 und in enger Abstimmung mit Experten für Barrierefreiheit - Behindertenbeauftragte der Gemeinde sowie lokalen Initiativen für Menschen mit Behinderung – erfolgen“, erklärte Thomas Hammer als Mitglied der Wählergemeinschaft und Experte in diesem Bereich. Die Gemeinde Freigericht verfüge bereits über verschiedene Spielplätze, wie aus dem "Spielplatzführer" hervorgehe. Jedoch fehle bislang ein Spielplatz, der nach den Prinzipien der Inklusion gestaltet sei und Kindern mit und ohne Behinderung ein gleichberechtigtes, gemeinsames Spielerlebnis ermögliche.
"Jedes Kind hat das Recht, unbeschwert zu spielen - egal, ob mit oder ohne Behinderung. Ein inklusiver Spielplatz ist ein Ort, an dem alle Kinder unabhängig von ihrem körperlichen und geistigen Fähigkeiten - gemeinsam spielen können und dadurch individuell herausgefordert und gefördert werden. Inklusion darf kein Lippenbekenntniss sein. "Nur ein bisschen Inklusion" reicht einfach nicht aus. Viele Kommunen halten an altbewährtem fest. Weil nichts passiert ist und sich niemand beschwert hat, soll das so bleiben. Auch befindet sich in unmittelbarer Nähe ein Seniorenheim: Förderung der Kontakt von Alt und Jung. Hier gibt es viele Möglichkeiten um Inklusion und auch Senioren mit einzubeziehen“, ergänzt Anita Pappert-Tichy von „Die Freigerichter“.
Ein Inklusionsspielplatz biete folgende Vorteile:
Gemeinsames Spiel: Er ermöglicht allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, zusammen zu spielen und voneinander zu lernen.
Förderung sozialer Kompetenzen: Kinder lernen Vielfalt als Normalität kennen, entwickeln Empathie und unterstützen sich gegenseitig.
Barrierefreiheit: Durch die Gestaltung mit Rampen statt Treppen, speziellem Bodenbelag (z.B. Gummiboden statt Mulch) und angepassten Geräten (z.B. Rollstuhlkarussells, Schaukeln mit Rückenstützen, Bodentrampoline) wird die Zugänglichkeit für alle gewährleistet.
Teilhabe: Die Schaffung eines solchen Ortes ist ein wichtiges Zeichen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf lokaler Ebene und fördert die vollständige gesellschaftliche Teilhabe.
„Hinsichtlich der Finanzierung können neben kommunalen Mitteln auch diverse Förderprogramme von Land, Bund sowie Stiftungen wie der Aktion Mensch oder dem Deutschen Kinderhilfswerk (Themenfonds Spielraum) in Anspruch genommen werden“, ergänzt Tatjana Reinhart für „Die Freigerichter“.
Wie Spielplätze ausschauen können, haben sich einige Aktive der Wählergemeinschaft in Rodenbach angesehen (von links): Thomas Hammer, Martin Pagitsch, Sturmius Maier und Marco Groh.




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