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Waldbrandgefahr: Offenes Feuer im Außenbereich bis auf Weiteres verboten

Waldbrandgefahr: Offenes Feuer im Außenbereich bis auf Weiteres verboten

Eine hohe Waldbrandgefahr herrscht derzeit im gesamten Gemeindegebiet von Freigericht.

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Die Gemeindeverwaltung appelliert deshalb an die Bürger, vorsichtig zu sein.

Aufgrund der vorherrschenden heißen Temperaturen und der andauernden Trockenheit bittet die Gemeindeverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht. Offenes Feuer ist in allen Wald- und Forstgebieten in Freigericht verboten – egal ob in Form brennender Zigaretten oder anderen Tabakerzeugnissen, offener Grillstellen oder anderem Feuer jedweder Art. Bereits Funkenflug oder nicht vollständig erloschene Glut können einen Brand auslösen. Da selbst ein parkendes Auto durch einen heißen Auspuff oder Katalysator bereits zur Gefahr werden kann, ist das Parken von Pkw auf Rasenflächen ebenfalls untersagt.

Waldbrände müssen umgehend unter dem Notruf 112 der Feuerwehr gemeldet werden.

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