Im April 2025 hatte die Bien Immobilien GmbH & Co. KG ihre Projektpläne in der Gemeindeverwaltung vorgestellt und stieß damit bei Bürgermeister Waldemar Gogel (CDU), Erstem Beigeordneten Heinz Höfler (CDU) sowie Bauamtsleiterin Magdalena Fontanier auf positive Resonanz. Nach Einreichung des Bauantrags im Juli 2025 und der nun erteilten Baugenehmigung beginnt das Unternehmen aus Birstein mit der Umsetzung des Vorhabens, mit dem Ziel, modernen Wohnraum für Singles, Paare und kleine Familien zu angemessenen Konditionen zu schaffen.
Das Bauvorhaben umfasst drei Mehrfamilienhäuser mit 25 Mietwohnungen unterschiedlicher Größe. Geplant ist ein Wohnungsmix von ein bis vier Zimmern mit Wohnflächen zwischen circa 60 und 100 Quadratmetern. "Bei der Planung wurde besonderen Wert auf Barrierefreiheit sowie auf zeitgemäße energetische Standards gelegt. Mindestens drei Wohnungen werden behindertengerecht ausgeführt. Alle Gebäude sind zudem mit Aufzügen ausgestattet und ermöglichen einen stufenlosen Zugang zu sämtlichen Etagen. Jede Wohnung verfügt über ausreichend Stellplätze für Pkw und Fahrräder", heißt es aus dem Rathaus.
Bürgermeister Waldemar Gogel betont: „Mit diesem Projekt schaffen wir dringend benötigten Mietwohnraum für Familien, Paare und Singles und stärken damit die Attraktivität unseres Ortsteils Somborn und der gesamten Gemeinde.“
Die Bien Immobilien GmbH & Co. KG hebt die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde hervor: „Die gute Abstimmung mit der Verwaltung hat die Umsetzung von Beginn an erleichtert. Wir freuen uns im Freigericht Wohnraum mit hoher Qualität zu schaffen“, so Projektmanager Markus Raab. Die geplante Bauzeit beträgt rund 20 Monate, sodass die Fertigstellung noch im Jahr 2027 erwartet wird.
Bürgermeister Waldemar Gogel, Bauamtsleiterin Magdalena Fontanier und Projektmanager Markus Raab von Bien Immobilien GmbH & Co. KG freuen sich auf das Bauprojekt am Wahlberg.





Die Absicherung habe ich auch schon gesucht!
Sollte nicht auf jeder Baustelle auch ein Schild mit dem Bauvorhaben stehen?
Kann ja sein das dieses Gesetz in Freigericht auch nicht gilt!