Die Stadt hatte zuvor eine Verlegung auf den Parkplatz "Bleiche" angeordnet.
"In der Sache haben die Richter am Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main die für die Verlegung der Demonstration von der „Müllerwiese" an die „Bleiche" vorgetragenen Argumente der Stadt Gelnhausen in einem Eilverfahren nicht akzeptiert und hierbei Sachverhalte aus früheren Veranstaltungen in ihrer Begründung herangezogen, die so von der Barbarossastadt Gelnhausen nicht geteilt werden können", so Glöckner. Und weiter: „Wir haben alles Mögliche von unserer Seite her getan. Aber das Verwaltungsgericht hat entscheiden! Wir werden den Beschluss eingehend rechtlich prüfen lassen und Folgerungen für die Zukunft ziehen und auch strikt umsetzen. Darüber hinaus erwarten wir, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger, wie auch Demonstrantinnen und Demonstranten, am 3. Juli 2021 auf der Müllerwiese friedlich verhalten und die jeweiligen unterschiedlichen Ansichten respektieren. Wir bedanken uns bereits jetzt bei der Polizei für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.“
Die Sprecher des Vereins „Hand aufs Herz“, die zeitgleich zur Querdenker-Versammlung am Samstag eine Kundgebung "für ein weltoffenes und tolerantes Gelnhausen" mit vielen prominenten Rednern veranstalten (wir berichteten), betonen unterdessen, dass auch sie ihre Veranstaltung zunächst für die Müllerwiese angemeldet hatten und dann von der Stadt auf die "Bleiche" verwiesen wurden. Als Beleg wurde dafür am Freitag die bereits am 10. Juni an die Stadt Gelnhausen übersandte Anmeldung vorgelegt. "Im letzten Absatz finden Sie den expliziten Hinweis, dass es sich bei unserer Kundgebung um eine Gegenkundgebung zur Querdenker-Kundgebung handelt", wundern sich Alexander Schopbach und Julia Hott und ergänzen: "Die Frage, warum die Stadt das nicht vor dem Verwaltungsgericht vorgebracht hat, stellen Sie bitte Herrn Glöckner." Der Gelnhäuser Rathauschef gehört am Samstag ab 14 Uhr zu den Rednern auf dem "Fest für Demokratie und Toleranz und Zeichen gegen Querdenker".



