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Stadt Gelnhausen sucht Schiedsperson

Stadt Gelnhausen sucht Schiedsperson

Für die Besetzung des Schiedsamtes Gelnhausen I (Gelnhausen-Mitte, Roth, Haitz, Höchst) sucht die Stadt Gelnhausen ehrenamtliche Interessent*innen.

Das Ehrenamt der Schiedsperson kann von Bürger*innen übernommen werden, die zwischen 30 und 75 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Schiedspersonen müssen bezüglich ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt und vom Amtsgericht bestätigt und vereidigt.

Interessierte Bürger*innen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden um eine formlose schriftliche Bewerbung bis spätestens 30. August 2021 gebeten. Diese ist zu richten an: Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen, Zentrale Verwaltung, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen oder zentraledienste@gelnhausen.de

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