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Gelnhausen: Schüler vor Bahnhof verprügelt

Gelnhausen: Schüler vor Bahnhof verprügelt

Fünf Mal habe er zugeschlagen und dabei nur noch ein rotes Tuch vor seinen Augen gesehen – so schilderte ein 19-Jähriger aus Biebergemünd im Amtsgericht Gelnhausen, wie er im Mai dieses Jahres vor dem Bahnhof in Gelnhausen einen Schüler verprügelt hat. Der 15-Jährige erlitt eine Platzwunde am Kopf und musste im Krankenhaus behandelt werden.

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landgerichtJugendrichter Florian Günthner verurteilte den Schläger jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu Arbeitsstunden, ob ihm auch eine Jugendstrafe droht, hängt davon ab, wie er sich in den nächsten zwei Jahren verhält. Eine Linsengerichterin, die ihn laut Urteil zu den Schlägen animiert haben soll und ebenfalls auf der Anklagebank saß, wurde ebenfalls zu Arbeitsstunden verurteilt.

Zu der Auseinandersetzung kam es gegen 16 Uhr: Das Opfer mischte sich in eine Diskussion ein, nach dem seine Begleiterin von dem Duo angesprochen worden war. Welche Sprüche im anschließenden Wortgefecht fielen, ließ sich nicht mehr genau rekonstruieren, allerdings gab der 19-Jährige zu, direkt am Treppenaufgang zum Bahnhofsgebäude auf den Schüler eingeschlagen zu haben. Zuvor hatte er in seine Faust ein Feuerzeug gesteckt, weil er gehört habe, dass sich dadurch die Schlagkraft erhöhe. Seine Aussage, dass der 15-Jährige zuerst auf ihn einschlagen wollte und er dem zuvor gekommen sei, bestätigte sich nicht. Die mit ihm auf der Anklagebank sitzende Linsengerichterin bestritt bis zuletzt, den 19-Jährigen bei der Tat unterstützt zu haben, allerdings sagten mehrere Zeugen aus, dass sie ihre anfeuernden Worte wahrgenommen haben.

Das Opfer hatte noch Glück: Zwar blutete der Schüler stark am Kopf und musste im Krankenhaus notärztlich behandelt werden, mehr als eine Narbe am Schädel wird ihm von der Auseinandersetzung allerdings nicht bleiben. Der Täter erklärte, dass er sich im Mai in einer Art trockenem Drogenentzug befand und daher „völlig von der Rolle“ gewesen sei. Nach der Schlägerei stieg er mit seiner Begleiterin in einen Bus und verschwand zunächst. Mit dem Konsum von Drogen habe er bereits im Alter von 13 Jahren begonnen.

Strafrichter Günthner sah den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung erfüllt, setzte die Entscheidung, ob eine Jugendstrafe verhängt wird, allerdings für zwei Jahre zur Bewährung aus. Dem 19-Jährigen wurde auferlegt, seine bereits geplante stationäre Drogentherapie durchzuführen, zudem soll die Bewährungshilfe binnen der nächsten zwei Jahre mittels Drogentests seine Enthaltsamkeit überprüfen. Nach der Therapie muss er dann die 60 Arbeitsstunden ableisten. Die Angeklagte aus Linsengericht muss wegen Beihilfe zu einer gefährlichen Körperverletzung ebenfalls 60 Stunden gemeinnützige Tätigkeiten ausüben.

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