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Bürgerinformation zur Rattenbekämpfung

Bürgerinformation zur Rattenbekämpfung

"Haus- und Wanderratten sind wegen der Gefahr der Krankheitsübertragung auf Menschen Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 2 Nr. 12 InfSG)", heißt es aus dem Rathaus.

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Und weiter: Routinemäßig wird die Rattenbekämpfung durch die Gemeinde in der Kanalisation und abwassertechnischen Anlagen durchgeführt. Zusätzlich werden bereits im Bereich des Tiefgartens im Neubaugebiet weitere Maßnahmen durchgeführt.

Hierdurch kann der Bestand lediglich vermindert werden. Zur weitergehenden Bekämpfung haben sich vorbeugende Maßnahmen bewährt, welche von allen Bürgern dringend beachtet werden sollten:

  • Vermeiden sie leicht zugänglichen Hausmüll
  • Entsorgen sie Essensreste in der Biotonne, nicht etwa auf dem Hauskompost
  • Lassen sie Tierfutter nicht offen stehen
  • Vermeiden sie das ungewollte füttern von Tieren

Diese Maßnahmen tragen erheblich zur Bekämpfung von Ratten im Ortsgebiet bei."

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