Gründau: Nachtsichtgerät überführt flüchtenden Rollerfahrer

Gründau
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Abgetaucht und doch gefasst - so könnte man das Ende einer Flucht vor der Polizei beschreiben, die sich am späten Freitagabend in Gründau zugetragen hatte. Dank der tatkräftigen Mithilfe eines Jägers und dessen Jagd-Equipment konnten Polizeibeamte nämlich einen Rollerfahrer fassen, der zunächst vor einer Kontrolle geflüchtet sein soll und später sogar in einem Bachlauf im wahrsten Sinne des Wortes "abgetaucht" war.

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Der 38-Jährige aus Gründau geriet ins Visier der Ordnungshüter, da er gegen 19.50 Uhr auf dem Radweg von Niedergründau nach Mittelgründau ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs war. Als ihn die Beamten anhalten wollten, gab er jedoch Gas und fuhr über ein angrenzendes Feld, wo er kurz darauf seinen Kleinkraftradroller im Böschungsbereich der "Gründau" stehen ließ und zunächst zu Fuß flüchten konnte. Nun kam der Jäger ins Spiel:

Dieser hatte von seinem Hochsitz aus die Szenerie beobachtet und informierte die Streife, dass er sich melden werde, falls er den Flüchtigen nochmals sehen würde. Zwei Stunden später, als es bereits dunkel und der Roller zwischenzeitlich auch sichergestellt war, kontaktierte der aufmerksame Jäger erneut die Polizei und teilte mit, dass sich die Person jetzt wieder entlang der "Gründau" bewegen würde. Möglich war das dem Weidmann anhand seines Nachtsichtgerätes. Jäger und Streife postierten sich daraufhin im Bereich des Sportplatzes Niedergründau, wo sie den Flüchtigen gegen 22 Uhr auch erblickten.

Erneut versuchte er sich der vorläufigen Festnahme zu entziehen, indem er kurzerhand ins eiskalte Wasser der "Gründau" sprang und untertauchte - allerdings nicht lange, denn dem nötigen "Luftholen" folgte schließlich das Klicken der Handschellen. Völlig durchnässt wurde er zur Polizeiwache nach Gelnhausen verbracht, wo dann auch noch ein Drogen-Urintest positiv ausfiel.

Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde der 38-Jährige letztlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.


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