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„Präsident von Montenegro“ muss Geldstrafe zahlen

„Präsident von Montenegro“ muss Geldstrafe zahlen

Ein 48-jähriger Bauunternehmer aus Gründau ist vor der 6. Kleinen Strafkammer des Hanauer Landgerichts mit dem Versuch gescheitert, seine im Februar dieses Jahres am Amtsgericht Gelnhausen ergangene Verurteilung wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen mit einem Berufungsverfahren aus der Welt zu schaffen.

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Zwar wurde einer der Anklagepunkte gegen ihn eingestellt, an der Gesamtstrafe änderte sich dadurch allerdings nur wenig.

Der Familienvater hatte ein freundschaftliches Verhältnis zu einer Immobilienmaklerin aus Brachttal aufgebaut, von dem er sich anscheinend mehr erhoffte. Kennengelernt hatte sich beide im Jahr 2010 bei einem ersten gemeinsamen Geschäft, in der Folgezeit sollte dann der Bauunternehmer für die 36-Jährige eine Garage an deren Wohnhaus bauen. 15.000 Euro seien dafür vereinbart worden, bestätigte das Opfer ihre Aussage vom Amtsgericht jetzt auch in der nächsten Instanz. Als wenig später ein Strauß mit 101 Rosen in ihr Büro in Langenselbold geschickt wurden, hätte sie aber bereits merken können, dass dieses günstige Angebot einen Haken hat.

Wenig später erfuhr der Gründauer nämlich, dass die Immobilienmaklerin einen neuen Freund hat und wollte von dieser Vereinbarung offenbar nichts mehr wissen. Knappe 50.000 Euro sollte die Garage jetzt kosten, doch das wollte die 36-Jährige nicht bezahlen. Nach der Rechnung folgte schnell die erste Mahnung, wenig später lag dann ein toter Fisch vor dem Auto der Brachttalerin. „Ich bin der Präsident von Montenegro, das wird dir noch leidtun, dass dir das Leben deiner Tochter nicht mehr wert ist“, soll er im Wohnhaus der Immobilienmaklerin gedroht haben.

Zu einer weiteren versuchten Nötigung soll es dann im Büro der Frau in Langenselbold gekommen sei. Dort habe er ihr angeboten, den Rechnungsbetrag mit sexuellen Leistungen abzuarbeiten, ihren Slip könne sie ihm gleich als Anzahlung mitgeben. Diesen Vorfall wertete die Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Angelika Peter anders als das Amtsgericht nicht als Drohung und stellte den Anklagepunkt mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein.

Im Gegenzug zogen die beiden Verteidiger die Berufung gegen die versuchte Nötigung im Wohnhaus der 36-Jährigen zurück. Die Gesamtgeldstrafe reduzierte sich für den Gründauer damit von zunächst 4.900 Euro auf jetzt 4.200 Euro. Sichtbar zähneknirschend war der „Präsident von Montenegro“ mit dieser Entscheidung einverstanden. Beendet ist die Auseinandersetzung zwischen dem Bauunternehmer und der Immobilienmaklerin damit allerdings noch nicht. In einem Zivilprozess versucht der Gründauer derzeit, die geforderten 50.000 Euro für die Garage doch noch zu bekommen.

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