LEG Hessen-Hanau: Verlegung des Geschäftssitzes hat operative Gründe

Hanau
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Die Medien-Berichterstattung in den vergangenen Tagen zur Verlegung des Geschäftssitzes der LEG Hessen-Hanau GmbH von Hanau nach Wiesbaden nehmen der Aufsichtsratsvorsitzende, Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD), und Martin Bieberle, Geschäftsführer der städtischen Bauprojekt Hanau GmbH, zum Anlass, den aktuellen Sachstand, der dem Aufsichtsrat bereits mitgeteilt worden war, öffentlich zu machen.



Kaminsky: "Die Verlegung brachte öffentliche Fragen und Spekulationen mit sich. Die Einordnung der Vorgänge zeigt eindeutig, dass weder unredliche Motive noch juristische Fehlleistungen vorliegen." Besonders abwegig sei die in der Presse formulierte Motivation des "Insolvenztourismus". Bieberle: "Die LEG Hessen-Hanau GmbH ist nicht insolvenzgefährdet."

Die Gesellschaft hatte bis zur Verlegung ihres Sitzes nach Wiesbaden ihre Geschäftsadresse und ihren Sitz im Rathaus der Stadt Hanau. Unter dieser Adresse war das mit der Abwicklung der diversen Vertragsbeziehungen betraute Personal der DSK-BIG jedoch nicht tätig. Aus diesem Grunde und auch wegen der gewünschten Trennung der Gesellschaft von städtischen Aufgabenwahrnehmungen im Rathaus wurde die postalische Adresse der Gesellschaft geändert, um Posteingänge unmittelbarer zu bearbeiten. "Die Entscheidung erfolgte gemeinsam zwischen den beiden LEG-Geschäftsführern, also Herrn Dr. Weinstock und mir, und hatte rein operative Gründe. Hintergrund war, dass die LEG das für die Bewältigung des operativen Geschäfts notwendige Personal erst rekrutieren musste und den Sitz deshalb vorübergehend nach Wiesbaden an den Sitz des Hauptgesellschafters verlegt hat", so Bieberle.

Bieberle weist darauf hin, dass der Sitz der Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag frei bestimmt werden kann. Ein anderes Motiv als den Wunsch nach Übereinstimmung des Firmensitzes mit der im Handelsregister anzugebenden Geschäftsadresse sind nicht ersichtlich. Selbst wenn die LEG Hessen-Hanau GmbH insolvenzgefährdet wäre, was sie nicht ist, wäre kein Vorteil ersichtlich, der aus einer Zuständigkeit des Amtsgerichts Wiesbaden resultieren sollte. Gleiches gilt für die gerichtliche Zuständigkeit in streitigen Verfahren, etwa kauf- oder werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen. Zwar bestimmt der Sitz den allgemeinen Gerichtsstand, für Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen, die das Pioneer-Areal betreffen, wäre aber nach wie vor auch Hanau als Gerichtsstand des Erfüllungsortes zuständig.

Die LEG Hessen-Hanau GmbH ist eine gemeinsame Gesellschaft von Unternehmen der DSK-BIG-Gruppe, einer bundesweit in der Stadt- und Projektentwicklung tätigen Unternehmensgruppe mit Sitz in Wiesbaden, und der Bauprojekt Hanau GmbH. Die Unternehmen der DSK-BIG halten 90 Prozent, das kommunale Unternehmen der Stadt Hanau 10 Prozent der Gesellschaftsanteile. Entstanden ist die Gesellschaft aus einem Vergabeverfahren, in dem die BauProjekt Hanau GmbH einen privaten Partner zur Entwicklung des Pioneer-Areals gesucht hatte. Die Vereinbarungen unter den Gesellschaftern sehen trotz der überwiegenden Beteiligung der DSK-BIG paritätische Mitwirkungsrechte der Gesellschafter vor. Die kommunale Gesellschaft partizipiert am Entwicklungsgewinn, trägt aber nicht die Finanzierungslast und die Kosten der Gebietsentwicklung, die über Beiträge des privaten Gesellschafters dargestellt werden.

Die LEG Hessen-Hanau GmbH ist Eigentümerin aller Flächen im Plangebiet Pioneer geworden, hat die Erschließung und Baureifmachung der Grundstücke und die Vermarktung übernommen. Daraus resultiert eine Fülle vertraglicher Beziehungen und Korrespondenz mit Werkunternehmern, Planern, Bauträgern, Erwerbsinteressenten, Versorgungsunternehmen und Dienstleistern. Die operative Bewältigung des Tagesgeschäfts obliegt dem von der DSK-BIG gestellten Personal. Bereits im Februar, also vor der ersten Berichterstattung, wurde vereinbart, die Verlegung, mit Blick auf die Gewerbesteuerpflicht, wieder rückgängig zu machen. Die entsprechende Beschlussfassung ist in Vorbereitung. Bieberle abschließend: "Die DSK-BIG wird ihren Geschäftssitz von Wiesbaden nach Hanau verlegen, sie wird, nach Fertigstellung des ‚Bruder 5‘-Gebäudes, auf das Pioneer-Gelände ziehen."


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