Hanau: Mutter wegen Mordes an ihrem 4-jährigen Sohn angeklagt

Hanau
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Die von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts mit der Maßgabe zugelassene Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau, dass auch eine Beihilfe zum Mord in Betracht kommen kann, wirft einer heute 60-jährigen Frau deutscher Staatsangehörigkeit aus Hanau vor, am Tod ihres vierjährigen Sohnes am 17.08.1988 in Hanau mitgewirkt zu haben.



Der promovierten ehemaligen Geschäftsführerin wird vorgeworfen, an diesem Tag den körperlich und seelisch vernachlässigten Jungen aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, indem sie ihn in einem Badezimmer in einem Leinensack, den sie über dem Kopf des Kindes verschnürt hatte, zum Mittagsschlaf gelegt und ihn dabei bewusst in der Obhut einer heute 74-jährigen Frau aus Hanau belassen zu haben, von der sie annahm, dass diese ihren Sohn aus eigensüchtigen Motiven nach dem Leben getrachtet haben soll, um damit ihre Anführerschaft in einer Hanauer religiösen Gruppe zu bewahren und zu stärken. Die 74-Jährige soll den bis über den Kopf eingeschnürten Jungen seinem Schicksal überlassen haben, obwohl sie aufgrund seiner intensiven Schreie dessen Panik wahrgenommen hatte. In dem Sack soll das Kind wegen einer erkennbar für die beiden Beteiligten unzureichenden Sauerstoffversorgung bewusstlos geworden und schließlich an Erbrochenem erstickt sein.

Die angeklagte Mutter soll ihren eigenen Entschluss, das Kind seinem Schicksal zu überlassen, gefasst haben, weil sie von der 74-Jährigen davon überzeugt worden sein soll, dass ihr vierjähriger Sohn die „Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen“ sei und von Gott geholt werde, weshalb laut Anklage der Verdacht bestehe, dass die 60-Jährige einen erstickungsbedingten Tod des Kindes in dem Sack mindestens billigend in Kauf genommen habe.

Die 74-Jährige wurde am 24.09.2020 von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und befindet sich aufgrund eines Haftbefehls vom selben Tage in einer Justizvollzugsanstalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die 74-Jährige Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt hat, über die noch nicht entschieden ist. Die nun angeklagte Mutter wurde am Tag nach der Urteilsverkündung von der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen und befindet sich seit diesem Tag ebenfalls in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen kamen im Jahr 2015 aufgrund von Recherchen eines Journalisten einer Frankfurter Zeitung in der Hanauer religiösen Gruppierung in Gang. Der Prozess beginnt am Dienstag, 14. September, im Landgericht Hanau.


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