Die Auswahl und Festlegung der Bezirke erfolgten durch den Bundes- und Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Landesamt für Statistik. Trotz der Wahlstatistik bleiben das grundgesetzlich geschützte Wahlgeheimnis und auch der Datenschutz gewahrt. Statistisch ausgewertet wird das Wahlverhalten von Wählergruppen - getrennt nach Alter und Geschlecht. Für insgesamt zwölf Wählergruppen wurde eine Kennzeichnung mit einem Buchstaben festgelegt. Mit diesem Buchstaben sind die Stimmzettel in den genannten Wahlbezirken gekennzeichnet. Auswertungen sind nur unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen möglich.
Damit keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler möglich ist, ist eine Auswertung nur in Wahlbezirken mit mindestens 400 Wahlberechtigten zulässig; alle in Hanau ausgewählten Wahlbezirke haben über 600 Wahlberechtigte. Das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks und die abgegebenen Stimmzettel werden für die statistische Auswertung nicht zusammengeführt. Am Wahlabend erfolgt die Auszählung durch den Wahlvorstand ohne statitistische Auswertung. Die im Landesamt nach der Ergebnisermittlung vorzunehmende Auswertung für statistische Zwecke erfolgt ohne Wählerverzeichnis und das Ergebnis eines einzelnen Wahlbezirks wird nicht veröffentlicht.
Für andere als statistische Zwecke darf die Auswertung nicht verwendet werden. Für Fragen steht das Team vom Wahlbüro gerne zur Verfügung (Telefon 06181-67660 2070).