Wildpark-Besuch nur mit negativem Corona-Test

Klein-Auheim
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Ab Samstag, 24.04.2021, ist für einen Besuch des Wildparks "Alte Fasanerie" in Klein-Auheim neben der Anmeldung über das Onlinetool die Vorlage eines negativen Corona-Tests einer offiziellen Teststation Voraussetzung. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, Selbsttests sind nicht zulässig. Der Testnachweis muss beim Wildparkbesuch in ausgedruckter oder digitaler Form vorgelegt werden.



Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Trotz der Testpflicht bleibt es beim Maskentragegebot im gesamten Wildpark. Weiterhin verweist der Wildpark auf das geltende Abstandsgebot von 1,50 Meter und die gängigen Hygieneregeln.

Ausdrücklich weist der Wildpark darauf hin, dass eine Gruppenbildung im Wildpark nicht zulässig ist und bittet alle Besucherinnen und Besucher im Interesse des Gesundheitsschutzes für sich und andere, die geltenden Regeln zuverlässig zu beachten.


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