Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Trotz der Testpflicht bleibt es beim Maskentragegebot im gesamten Wildpark. Weiterhin verweist der Wildpark auf das geltende Abstandsgebot von 1,50 Meter und die gängigen Hygieneregeln.
Ausdrücklich weist der Wildpark darauf hin, dass eine Gruppenbildung im Wildpark nicht zulässig ist und bittet alle Besucherinnen und Besucher im Interesse des Gesundheitsschutzes für sich und andere, die geltenden Regeln zuverlässig zu beachten.


