Endspurt auf die Kirchenvorstandswahl

Klein-Auheim
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Am 13. Juni werden in mehr als 1000 Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) neue Kirchenvorstände gewählt, in Zeiten der Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung.


Mit zusätzlichen kontaktlosen Wahlverfahren hoffen die Wahlvorstände und Kandidat*innen in den 28 Gemeinden des Evangelischen Dekanats Dreieich-Rodgau auf Sicherheit und eine höhere Wahlbeteiligung aller Mitglieder ab 14 Jahren. Nicht nur Pandemie-bedingt hat sich die Landeskirche dazu entschlossen, die Möglichkeiten der Stimmabgabe auf kontaktlose Verfahren zu erweitern, sodass etliche Gemeinden auch neue Wege bei der Stimmabgabe beschreiten: Neben der üblichen Urnenwahl mit optionaler Briefwahl sehen die Regelungen auch die Möglichkeit einer allgemeinen Briefwahl sowie erstmals zusätzlich die datensichere Online-Wahl vor.

Damit soll nicht nur ein pandemiesicherer Urnengang ermöglicht werden. Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Option, von zuhause aus zu wählen, die Wahlbeteiligung deutlich steigert. Die Entscheidung, welche Wahlformen angeboten werden, liegt allerdings bei den amtierenden Kirchenvorständen. Zum zweiten Mal bietet das EKHN-Wahlrecht auch die Möglichkeit, Jugendmitglieder zu bestimmen, die mit Rede- und Antragsrecht die Interessen der Kinder und Jugendlichen in den Kirchengemeinden vertreten und mit der Volljährigkeit auch die Vollmitgliedschaft erlangen.

Wahlbenachrichtigungen an Mitglieder ab 14 Jahre sind versandt
Bereits Mitte Mai hat die Landeskirche zentral die Wahlbenachrichtigungen an über 1,2 Millionen Wahlberechtigte, darunter rund 60.000 in den Kommunen des Kreises Offenbach sowie in den Hanauer Stadtteilen Klein-Auheim und Steinheim, verschickt. Wer evangelisches Kirchenmitglied, mindestens 14 Jahre alt ist und noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich also zeitnah mit seiner Kirchengemeinde in Verbindung setzen. Kontaktdaten finden Interessierte auf der Webseite des Dekanats: https://dreieich-rodgau.ekhn.de. Dort sind auch die Internetseiten aller 28 Kirchengemeinden verlinkt – mit den Informationen zum jeweiligen Wahlverfahren und den Kandidatinnen und Kandidaten. Ausführliche allgemeine Infos zur Kirchenvorstandswahl gibt es auf der landeskirchlichen Webseite www.meinewahl.de.

Dekan und Präses: „Kirchenvorstände brauchen eine starke Basis“
„Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, denn auch unsere neuen Kirchenvorstände brauchen eine starke Basis und guten Rückhalt für die Aufgaben der kommenden Jahre“, appellieren der Dekan des Evangelischen Dekanats Dreieich-Rodgau, Pfarrer Steffen Held, und der ehrenamtliche Präses der Dekanatssynode, Dr. Michael Grevel: „Gleichzeitig danken wir im Namen des Dekanatssynodalvorstands allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, für die kommenden sechs Jahre die Verantwortung für die Geschicke ihrer evangelischen Kirchengemeinde zu übernehmen. Denn der Kirchenvorstand (KV) ist das oberste Leitungsgremium jeder Kirchengemeinde und die Basis der demokratischen Struktur der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.“ Gewählt wird dabei nach demokratischen Regeln in gleicher, freier, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl. Nach der Wahl Mitte Juni treten die neuen Kirchenvorstände ihr Amt am 1. September 2021 an und werden in ihren Kirchengemeinden feierlich eingeführt.

Rückblick: Kirchenwahl 2015
Bei den letzten Kirchenwahlen im Jahr 2015 hatten im damaligen Dekanat Dreieich 16,1 Prozent, im Rodgau 12,3 Prozent der wahlberechtigten Evangelischen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. In beiden Dekanaten wurden zu knapp 60 Prozent Frauen in die Gemeindeleitung gewählt, rund ein Viertel der Plätze im Kirchenvorstand wurde neu besetzt. Jeweils knapp 60 Prozent der Gewählten waren im mittleren Alter zwischen 40 und 60 Jahren, Jüngere und Ältere kamen ausgewogen mit jeweils rund 20 Prozent in den „KV“.

Kirchenvorstand – ein Amt mit viel Verantwortung
In der Gemeinde tragen Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher nicht nur die Verantwortung für Finanzen, Personal, Gebäude, inhaltliche Ausrichtung oder das öffentliche Erscheinungsbild der Gemeinde. Zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern, die qua Amt gleichberechtigtes Mitglied im „KV“ sind, entscheiden sie auch über theologische und geistliche Fragen rund um Gottesdienst, Seelsorge und Diakonie.

Basis der demokratischen Kirchenstrukturen
Gleichzeitig legt die Kirchenordnung der EKHN fest, dass die Landeskirche sich basisdemokratisch organisiert: Von den Kirchenvorständen aus werden Delegierte in Dekanatssynode und von dort in die Kirchensynode der EKHN gewählt, um auch auf mittlerer und gesamtkirchlicher Ebene für demokratische Entscheidungen und Zusammenarbeit mit den jeweiligen Leitungspersonen und -gremien zu sorgen. Auch diese werden nicht ernannt, sondern von Kirchenparlamenten, den Synoden, gewählt.

Das Evangelische Dekanat Dreieich-Rodgau
Das Evangelische Dekanat Dreieich-Rodgau umfasst 28 Kirchengemeinden mit rund 50 Pfarrerinnen und Pfarrern und 17 Mitarbeitenden im Gemeindepädagogischen Dienst für 70.000 evangelische Kirchenmitglieder im Kreis Offenbach und den Hanauer Stadtteilen Klein-Auheim und Steinheim. Es erstreckt sich von der A5 und dem Frankfurter Flughafen im Westen bis zur Mainlinie im Norden und Osten. Das Evangelische Dekanat Dreieich-Rodgau hat die Trägerschaft für 18 evangelische Kindertagesstätten und betreibt die Evangelische Familienbildung im Kreis Offenbach. Das Dekanatsteam arbeitet an derzeit zwei Standorten in Dietzenbach und Langen – unter anderem in der Kinder- und Jugendarbeit, der Kirchenmusik, den Handlungsfeldern Ökumene und Gesellschaftliche Verantwortung sowie in der Alten-, Klinik-, Hospiz- und der Notfallseelsorge. Präses der Dekanatssynode ist Dr. Michael Grevel, Pfarrer Steffen Held ist der Dekan.


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