Die Staatsanwaltschaft Hanau wirft dem im Jahr 2008 in Leer (Ostfriesland) geborenen und heute 17 Jahre alten Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, am 15.06.2024 in Hanau an einer Bushaltestelle dem dort in sitzender Position schlafenden, stark alkoholisierten Geschädigten aus einer schwungvollen Drehbewegung heraus im Sprung wuchtig mit dem Fuß mitten ins Gesicht getreten zu haben.
Dadurch soll der herabhängende Kopf des zu diesem Zeitpunkt zu keiner Gegenwehr fähigen Geschädigten nach hinten geschleudert und gegen die Seitenwand der Bushaltestelle geschlagen sein. Hintergrund soll dabei gewesen sein, dass der Angeklagte den ihm vom Sehen her bekannten Zeugen habe abstrafen wollen. Bei dem Tritt soll der Angeklagte den Eintritt tödlicher Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Der Geschädigte soll durch den Tritt eine Gehirnerschütterung und blutende Gesichtsverletzungen erlitten haben.
Da der Angeklagte bei der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Tat erst 15 Jahre alt war, findet die Verhandlung in nicht-öffentlicher Sitzung statt.



Kommentare
Am besten im Zuchthaus dort erfährt er dann am eigenen Leib was Gewalt bedeutet.