Einen Monat nach dem einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung liege noch immer kein Termin zur Akteneinsicht vor – auch die relevanten Unterlagen seien bisher nicht bereitgestellt worden.
„Wir haben in der Vergangenheit bereits öffentlich auf die Verzögerung hingewiesen und erwartet, dass der Ausschuss nun zügig arbeitsfähig gemacht wird“, erklärt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Dillmann. „Dass stattdessen nun rechtliche Bedenken in den Vordergrund gestellt werden, ohne dass die Fraktionen im Vorfeld über diese Schritte – etwa die Einschaltung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – informiert wurden, sorgt in unserer Fraktion für wachsendes Unverständnis“, ergänzt Florian Gibbe, CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzender.
Bürgermeister Timo Greuel (SPD) habe in der Presse argumentiert, das Akteneinsichtsrecht beziehe sich laut Hessischer Gemeindeordnung nur auf abgeschlossene Verwaltungsvorgänge. Zudem verwies er auf mögliche datenschutzrechtliche Einschränkungen. Die CDU-Fraktion hält diese Einschätzungen für nicht haltbar und betont, dass die geltende Rechtslage dem Parlament deutlich mehr Spielraum einräume als von Bürgermeister Greuel dargestellt. "So hat das Verwaltungsgericht Darmstadt im Dezember 2024 (Az. 3 K 796/21.DA) ausdrücklich klargestellt, dass die Gemeindevertretung sehr wohl einen Akteneinsichtsausschuss auch dann einrichten darf, wenn es sich um noch nicht vollständig abgeschlossene Sachverhalte handelt – etwa im Zusammenhang mit laufenden Bauprojekten. Entscheidend sei, dass ein konkreter Anlass vorliegt und die Willensbildung im Gemeindevorstand abgeschlossen ist. Beides trifft auf das Gesundheitszentrum eindeutig zu“, stellt Gibbe fest. „Die Willensbildung ist bereits 2019. Und der Investor ist insolvent, das Projekt liegt brach – es gibt einen klaren politischen Aufklärungsbedarf.“
Auch der Hinweis auf den Datenschutz greift nach Ansicht der CDU zu kurz. "Das Verwaltungsgericht Darmstadt stellte im Urteil vom 06.12.2024 – Az. 3 K 796/21.DA ausdrücklich fest, dass der Schutz personenbezogener Daten nicht gegen die Einsicht durch gewählte Ausschussmitglieder spricht – sofern die gesetzlich vorgesehene Verschwiegenheitspflicht eingehalten wird. Das ist ein bewährtes und in der Praxis gut handhabbares Verfahren. Dass nun ausgerechnet Datenschutzbedenken zur Einschränkung parlamentarischer Kontrollrechte herangezogen werden, ist aus unserer Sicht wenig überzeugend“, so der CDU-Stadtverordnete Gerhard Groß.
Besonders befremdlich ist für die CDU-Fraktion der aus ihrer Sicht starke Widerspruch zwischen der jetzt vorgebrachten Zurückhaltung und der zuvor öffentlich betonten Gelassenheit des Bürgermeisters. "Noch vor wenigen Wochen hatte Greuel erklärt, dem Antrag auf Akteneinsicht entspannt entgegenzusehen – nun werden plötzlich umfangreiche rechtliche Vorbehalte angeführt. Das passt nicht zusammen und weckt den Eindruck, dass hier eher verzögert als aufgeklärt werden soll“, so Groß. Die CDU bekräftigt daher ihre Forderung, den Akteneinsichtsausschuss umgehend arbeitsfähig zu machen: "Dazu gehört die vollständige Bereitstellung aller relevanten Unterlagen – insbesondere Verträge, Kommunikation und Entscheidungsvorlagen – sowie die kurzfristige Terminierung einer ersten Ausschusssitzung."





Forderungen sind nur Mittel zum Zweck, und wenn sie ihren Zweck erfüllt haben, kann man die Forderung links liegen lassen.
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