Gerichtswald wie Staatswald beförstern

Linsengericht
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Der Vorstand der BI Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. freut sich über den Beschluss der Linsengerichter Gemeindevertretung, der vorsieht mit der neuen Forsteinrichtung für den Gerichtswald auch konkrete Schutzmaßnahmen für die Mopsfledermaus umzusetzen.

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"Zur Historie: Kurz nachdem Ende 2019 vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein umfangreiches Projekt zum Schutz der seltenen Mopsfledermaus gestartet wurde, hatte die BI dazu einen Workshop veranstaltet. Mit über 30 Teilnehmern aus Forstwirtschaft, Behörden und Naturschutzverbänden im Main-Kinzig Kreis war es das Ziel des Workshops, das hiesige Vorkommen der Art in das Projekt zu integrieren (die lokale Presse hatte dazu berichtet). Wir hätten damals nie gedacht, dass eine entsprechende Umsetzung im Gerichtswald über drei Jahre dauern könnte. Allerdings freuen wir uns jetzt doch umso mehr, dass es dank der tatkräftigen Unterstützung des Hessischen Projektleiters ITN doch noch gelungen ist, künftig Schutzmaßnahmen im Gerichtswald umzusetzen“, so der Vorsitzende der BI Dr. Berthold Andres.

"In den letzten beiden Jahren gab es allerdings mehrere Probleme beim Schutz der überlebensnotwendigen Quartiere der Mopsfledermaus im Gerichtswald. Mit den nun vereinbarten Schutzmaßnahmen geht die BI davon aus, dass diese dazu beitragen können, das Vorkommen der Mopsfledermaus im Gerichtswald langfristig zu sichern. Auch in den kommenden Jahren wird die BI ihre seit 2013 laufenden Fledermaus-Untersuchungen fortsetzen, um insbesondere im Bereich der Edelweißhütte und am Franzosenkopf zu verfolgen, wie sich die massiven forstlichen Eingriffe der letzten Jahre, aber auch die künftigen Schutzmaßnahmen auf das hiesige Vorkommen der Mopsfledermaus auswirken. Im Beschluss zur neuen Forsteinrichtung gibt es allerdings auch Graubereiche. Für die BI ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, dass Hessenforst auch weiterhin bei der Beförsterung des Gerichtswalds Linsengericht wesentlich niedrigere Natur- und Umweltschutzstandards ansetzt, als im Staatswald. Die Anwendung der Naturschutzleitlinie von Hessenforst, die im Übrigen im letzten Jahr auf den neuesten Stand gebracht wurde, würde auch im Gerichtswald den Natur- und Artenschutz wesentlich verbessern. Wir sind überrascht, dass gerade Bürgermeister Albert Ungermann (SPD) als Verantwortlicher für den Gerichtswald hier nicht darauf bestanden hat, dass Hessenforst künftig auch im Gerichtswald die Naturschutzleitlinie für den Staatsforst anwendet“, bemängelt BI Vorstand Rolf Zimmermann aus Eidengesäß den Beschluss der Gemeindevertreter.

Die BI hofft, dass der Umweltausschuss der Gemeinde Linsengericht hier auf Basis des bestehenden Ergänzungsantrags der CDU-Fraktion mit Unterstützung der anderen Fraktionen noch eine entsprechende Nachbesserung auf den Weg bringt.

Am Beschluss zur neuen Forsteinrichtung sieht die BI noch einen weiteren Kritikpunkt: "Es fehlt die Transparenz in Bezug auf die Ausweisung von Schutzflächen zur notwendigen Verbesserung der Biodiversität im Gerichtswald, die nicht über die artspezifischen Fledermausmaßnahmen abgedeckt sind. Gerade in Trockenperioden tragen diese Schutzflächen ganz wesentlich zum Erhalt eines gesunden Waldbestandes für die nächsten Generationen bei. Im Staatsforst wurden dafür 10 % Naturwaldentwicklungsflächen mit einem Verzicht auf forstwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Hierunter fällt der Großteil auf alte Laubbaumbestände (>160 Jahre), aber auch jüngere Bestände sollen sicherstellen, dass in den Naturwaldentwicklungsflächen auch künftig immer wieder wertvolles Altholz nachwächst. Im Beschluss der Gemeindevertretung tauchen zwar die 10 % der Waldfläche auch wieder auf, allerdings sollen diese Flächen jetzt nur noch aus der regelmäßigen Bewirtschaftung genommen werden. Da hierzu auch Flächen zählen, die nicht genutzt werden, weil sie zeitweise wirtschaftlich unrentabel sind, erinnert diese Formulierung eher an Zahlenakrobatik, um auf dem Papier ebenfalls auf die 10 % Nutzungsverzicht zu kommen. Die sehr schwammige Formulierung wird demzufolge nur wenig naturschutzfachliche Verbesserung für den Gerichtswald bringen“, so die Einschätzung von Dr. Yvonne Walther von der BI.


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