Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde das das Ausscheiden der genannten Vertreterin und das Nachrücken der nächsten noch nicht berufenen Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindewahl am 14.03.2021, Diana Fink (SPD), Eidengesäß, festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


