Auch diesmal hatten die Verteidiger auf Notwehr plädiert. Demnach sollte der Vermieter der beiden Angeklagten zunächst den 36-jährigen Sohn mit einem Messer angegriffen haben und schließlich der 66-jährige Vater das Ehepaar erschossen haben, um seinen Sohn zu retten. Zwei Strafkammern am Landgericht Hanau waren 2015 (wir berichteten) und 2018 (wir berichteten) dieser Version gefolgt, nach der Aufhebung dieser Urteile durch den Bundesgerichtshof wurde der Fall an das Landgericht Frankfurt verwiesen.
Die Richter dort folgten allerdings der Argumentation der Staatsanwaltschaft Hanau: Demnach soll der Sohn das 57 Jahre alte Opfer erstochen und der Vater anschließend die Ehefrau erschossen haben, um diese Tat zu verdecken. Auslöser für die Auseinandersetzung sollen Mietstreitigkeiten gewesen sein.



