Vielen Fahrzeugbesitzern stellt sich dann die Frage: Darf man Autos einfach vor der eigenen Haustür oder in der Garageneinfahrt waschen? „Auch in Maintal sorgt das Thema Autowäsche auf Privatgrund immer wieder für Diskussionen“, ist die Erfahrung von Yvonne Dannhausen, Mitarbeiterin im Fachdienst Umwelt der Stadt Maintal. Und das zu Recht, denn: „Gemäß der Maintaler Entwässerungssatzung dürfen auf Grundstücken ohne Benzinabscheider keine Abwässer aus der Reinigung von Kraftfahrzeugen in den Kanal eingeleitet werden“, so die Diplom-Umweltingenieurin.
Grund für das Verbot ist der Umweltschutz. Durch die Verwendung von Reinigungsmittel für die Autowäsche werden mineralische Kohlenwasserstoffe im Wasser gelöst. Diese können in der Kläranlage nicht mehr unschädlich gemacht werden und belasten somit die Umwelt. Besonders in Neubaugebieten muss deshalb darauf geachtet werden, dass auf keinen Fall Waschwasser in die Regenwasserkanalisation eingeleitet wird, erklärt Yvonne Dannhausen weiter. Regenwasserkanäle sind in Maintal in den meisten Fällen direkt an ein Gewässer angeschlossen. Gelangt Abwasser aus der Autoreinigung in einen Bachlauf oder See kann das katastrophale Folgen für die dortige Tier- und Pflanzenwelt haben.
In Maintal gibt es bei der Autowäsche nur eine erlaubte Ausnahme: Fahrzeugteile, die nicht mit Benzin- oder Ölrückständen verunreinigt sind – zum Beispiel Autoscheiben - dürfen mit reinem Wasser gereinigt werden. Dies gilt jedoch nicht für die Wäsche von Felgen, Radkästen, Unterboden und Motorraum, denn dort wiederum können sich umweltschädliche Treib- oder Schmierstoffreste lösen und ins Abwasser gelangen. Und das hat unter Umständen schwere Folgen: Schon ein Tropfen Öl kann bis zu 8.000 Liter Grundwasser verseuchen.
„Allen Fahrzeugbesitzern empfehlen wir, zur Reinigung ihrer Kraftfahrzeuge am besten gewerbliche Autowaschanlagen aufzusuchen“, so Yvonne Dannhausen. Hier werden Problemstoffe durch entsprechende Abwasserreinigungstechnik abgeschieden, und es gelten strenge Auflagen für die verwendeten Reiniger und Pflegeprodukte. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Wasser von Autowaschanlagen recycelt und somit mehrmals verwendet wird – ein zusätzlicher Pluspunkt für Umwelt und Trinkwasserreserven. Eine Alternative zu automatischen Waschstraßen sind öffentliche Selbstwaschanlagen, die Fahrzeugbesitzer gegen ein geringes Entgelt benutzen dürfen. Hier ist das Waschen erlaubt, da an den Waschplätzen ebenfalls eine optimale Ableitung des Abwassers sichergestellt ist.
Eine spezielle bundesgesetzliche Regelung für das Autowaschen „vor der Haustür” gibt es in Deutschland übrigens nicht. Die meisten Kommunen haben jedoch ähnliche Auffassungen wie die Stadt Maintal, die das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. Gesetzliche Grundlage ist in Maintal die städtische Entwässerungssatzung, Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


