Damit Spiele der WM auch nachts öffentlich gezeigt werden können, gelten vorübergehend besondere Regeln zum Lärmschutz. Hintergrund ist die Zeitverschiebung zu den Austragungsländern USA, Kanada und Mexiko. So dürfen Public Viewings während der WM unter bestimmten Voraussetzungen auch nach 22 Uhr unserer Zeit stattfinden, obwohl zwischen 22 Uhr und 6 Uhr offiziell die Nachtruhe gilt.
Die Live-Übertragung von Spielen im Freien, die ab 6 Uhr beginnen und vor 22 Uhr enden, benötigen keine Ausnahmegenehmigung. Für alle anderen Live-Übertragungen im Freien ist eine Genehmigung erforderlich, die weitere Auflagen enthält. So sollten aus Rücksicht auf die Nachbarschaft Lautsprecher und Technik möglichst lärmschonend sein. Außerdem dürfen Interviews und Fachkommentare nach 22 Uhr nicht mehr übertragen werden. Lautstarke Fanartikel wie Vuvuzelas sind untersagt.
Über Anträge zur Durchführung von Public Viewing-Veranstaltungen in Maintal entscheidet der Magistrat. Dabei wird zwischen dem öffentlichen Interesse an der WM und dem nächtlichen Ruhebedürfnis der Nachbarschaft abgewogen. In der Regel überwiegt bei Spielen mit deutscher Beteiligung sowie bei Spielen ab dem Sechzehntel-Finale (ab dem 28. Juni) das öffentliche Interesse an der Durchführung der Veranstaltung.
Anträge sind zu richten an den Fachdienst Ordnungsbehörde, Sachgebiet Gewerbewesen, Klosterhofstraße 4-6 in 63477 Maintal, erreichbar unter Telefon 06181 400-271 oder per E-Mail an gewerbewesen@maintal.de. Der Antrag steht auch online im Digitalen Rathaus zur Verfügung: https://www.maintal.de/seite/552695/gewerbewesen.html#content.


