Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Jahr 1966 in Hanau geborenen und heute 59 Jahre alten Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, am 13.03.2025 in Nidderau die im gleichen Mehrfamilienhaus über dem Angeklagten wohnende Geschädigte heimtückisch und zur Verdeckung einer Straftat getötet zu haben.
Am Vorabend soll sich – wie bereits häufiger – der Angeklagte durch eine von ihm empfundene Lärmbelästigung aus der Wohnung der Geschädigten gestört gefühlt haben, was auch bereits in der Vergangenheit zu verbalen Auseinandersetzungen geführt haben soll. Am Tattag soll sich der Angeklagte, der irrtümlich davon ausgegangen sein soll, dass sich die Geschädigte nicht in ihrer Wohnung befände, mittels eines Nachschlüssels unberechtigt Zugang zu deren Wohnung verschafft haben. Als die arglose Geschädigte überraschend auf den Angeklagten getroffen sein soll, soll sich dieser situativ bedingt entschlossen haben, die Geschädigte zur Verdeckung seines unberechtigten Eindringens in deren Wohnung zu töten. Durch Einwirkung stumpfer Gewalt gegen den Kopf soll die Geschädigte erhebliche Verletzungen, wie unter anderem einen Schädelbruch, erlitten haben und hieran verstorben sein.


