Im Rahmen der geführten Ermittlungen erfolgten unter anderem umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen, eine Obduktion des Leichnams der Betroffenen, Maßnahmen zur Tatrekonstruktion und eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen. Zudem wandten sich die Staatsanwaltschaft und die Polizei Anfang Juli mit einem Öffentlichkeitsaufruf an die Bevölkerung.
In den frühen Morgenstunden (Dienstag, 15. Juli) kam es nun zur Festnahme des 58-Jährigen. Im Anschluss erfolgten die Durchsuchungen von drei Objekten, davon eines in Frankfurt am Main und zwei im Main-Kinzig-Kreis, weitere umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen sowie Zeugenvernehmungen. Neben der zuständigen Staatsanwältin waren zahlreiche Beamte der Polizeidirektion Main-Kinzig und des Hessischen Landeskriminalamtes, Beamte für digital-forensische Ermittlungen, operative Einsatzkräfte sowie verschiedene Diensthunde am Einsatz beteiligt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau wurde der Beschuldigte im weiteren Verlauf des Tages dem Haftrichter des Amtsgerichts Hanau vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Untersuchungshaftbefehl, sodass sich der Beschuldigte nunmehr in der JVA befindet. Eine Einlassung des Beschuldigten zum Tatvorwurf erfolgte nicht.



