Ganztagsbetreuung an der Struwwelpeterschule

Niederdorfelden
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"Die weitere Entwicklung der Ganztagesbetreuung in Niederdorfelden hat Diskussionen ausgelöst, die neben der Presse und politischen Foren auch intensiv in den Sozialen Medien geführt werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins "Kinderlobby Niederdorfelden".



Die nachstehenden Informationen sollen zu einer Klärung dienen: "Ausgelöst durch den Antrag der Schulgremien der Struwwelpeterschule in Niederdorfelden sollte die Schule ab dem 01.08.2021 in eine Ganztagesbetreuung im Rahmen des Paktes für den Nachmittag wechseln. Als Betreuungsträger wurde von den Schulgremien die ZKJF gGmbH (Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH) vorgesehen. Die ZKJF ist ein freier Träger der Jugendhilfe, dessen Gesellschafter der Main-Kinzig-Kreis ist. Per Vereinbarung erhielt die ZKJF durch den Kreis den Auftrag, den Aufbau und die Umsetzung des Paktes für den Nachmittag im Kreisgebiet vorzunehmen. Die ZKJF wird stets nachrangig tätig, was bedeutet, dass sie Betreuungsvereinen, die sich mit den Schulgremien auf eine Fortführung des Betreuungsangebotes im Rahmen des Paktes verständigt haben, den Vortritt lässt. In Niederdorfelden soll sie nun aufgrund des im Kreistag beschlossenen Auftrages eine Betreuung als schulisches Angebot aufbauen. Bislang ist die Kinderlobby e.V. dort mit einem Hortangebot etabliert. Hortangebote und die an die Schule angebundene Betreuung im Pakt für den Nachmittag unterscheiden sich weniger in der Betreuung als vielmehr durch die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (siehe Hintergrundinformationen). Da Betreuungsangebote von unterschiedlichen Trägern nicht immer zielführend sind, hat die ZKJF bei den bisherigen Übernahmen mit den Betreuungsvereinen eine Vereinbarung zur Übernahme des Personals und einer Weiterführung bereits bestehender Elternverträge vorgenommen. Aktuell werden zwischen ZKJF gGmbH und der Kinderlobby in Niederdorfelden Verhandlungen geführt, in welcher Form die Angebote der Kinderlobby weitergeführt werden und wie sich ein Übergang gestalten lässt", teilt der Verein mit.

Und weiter: Wesentliche Aspekte sind hierbei die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, aus denen sich dann auch die Gruppengrößen und die Gesamtzahl der zu betreuenden Kinder ableiten lassen. Eine Übernahme des Personals zu dessen bestehenden Vertragskonditionen wurde durch die ZKJF gGmbH schon zugesagt. Weiterhin soll es in der Betreuung natürlich für bereits bestehende Elternverträge eine Fortführung durch die ZKJF gGmbH geben. Mit Blick auf den hohen Regelungsbedarf und die bislang noch nicht geklärte Raumsituation gestaltet sich eine Übernahme der Betreuung bis zum Beginn des neuen Schuljahres als schwierig. Kinderlobby und ZKJF gGmbH haben daher eine Absprache getroffen, dass die Kinderlobby ihr Hortangebot in der bestehenden Form noch bis zum 31.07.2022 anbieten wird. Ab dem neuen Schuljahr im August 2021 wird die ZKJF gGmbH durch den jetzigen Anbieter in alle Vertragsangelegenheiten mit eingebunden werden. Die Anmeldungen der Erstklässler für das Schuljahr 2021/2022 erfolgen also noch bei der Kinderlobby e.V., welche dann ab dem 01.08.2022 durch die ZKJF gGmbH als Betreuungsträger weitergeführt werden. Für die personellen und finanziellen Vereinbarungen besteht damit ein politischer wie auch juristischer Verhandlungsspielraum bis zum Stichtag des 31.07.2022. Sobald die Kinderlobby e.V. und die ZKJF gGmbH eine Vereinbarung abgeschlossen und die Rahmenbedingungen geklärt haben, werden sie die beteiligten Eltern und Mitarbeitenden wie auch die Öffentlichkeit insgesamt über die weitere Vorgehensweise durch Anschreiben, Web-Site-Informationen und mit Elternabenden informieren."


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